Hallo

Ich habe eine Lohnerhöung bekommen, diese habe ich 2 Tage Später bei der Wohngeldstelle eingereicht. Der nette mann sagte mir nun ich bekäme eine Anhörung weil eine Überzahlung stattgefunden hat. und müsste einen neuen Antrag stellen. Da ich eh aus dem Bezug von Wohngeld falle möchte ich keinen neuen Antrag stellen.

Bin ich gesetzlich dazu verpflichtet einen neuen Antrag auf Wohngeld zu Stellen ?