Kellerabdichtung von außen: neue DIN NORM 18533 was muss ich als Hausbesitzer bei der Auswahl der richtigen Sanierungsfirma beachten?

Hallo zusammen,

ich selber bin Eigentümer von zwei Einfamilienhäusern in Salzgitter-Bad (Niedersachsen) wovon ich und meine Frau eins selbst bewohnen, das zweite Haus stammt aus einer Erbschaft und soll vermietet werden.

Bevor ich das EFH BJ 1972 allerdings vermieten kann, muss erst einmal eine Sanierung des Kellers und der Außenisolierung erfolgen. Nicht nur die Kellerräume, auch die Räume im Erdgeschoss haben feuchte Wände.

Nun bin ich als gelernter technischer Zeichner nicht gänzlich Branchen-fremd jedoch recherchiere ich nun seit einigen Wochenenden im Internet zum Thema Kellerabdichtung. Dabei bin ich auf eine Meldung bezüglich einer neuen DIN Norm 18533 für den Bereich der Kellersanierung gestoßen.

Allerdings ist der Informationsfluss online recht unterschiedlich. Beide regionale Sanierungsfirmen aus der Region Hildesheim konnten mir zu dem Thema gar nichts sagen und haben meine Fragen nicht wirklich ernst genommen.

Soweit ich mittlerweile weiss galt bisher die DIN Norm 18195.

Diese soll sich allerdings nur mit der Abdichtung und Außenisolierung von Neubauten beschäftigen und ist nicht gültig für die nachträgliche Sanierung von Bestandsimmobilien.

Kann mir jemand hier im Forum detaillierte Informationen zu diesem Thema geben bzw. ist diese neue DIN NORM nun eine Verbesserung für mich oder nicht?

Und vor allem, worauf sollte ich bei der Wahl der passenden Sanierungsfirma achten?

Über Hinweise und Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar.

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Wohnung räumen, Schadensersatz bzw Hotel?

Meine Wohnung hatte einen Wasserschaden, welcher ab Montag repariert werden soll. Deswegen wird der komplette Vinyllaminat aus dem Boden genommen und es wird mit Trockengeräten gearbeitet, das dauert ca. 3 Wochen. Danach wird die Wohnung von der Firma wieder mit einem Boden ausgestattet.

Nun kommt ja alles ins Schlafzimmer aus dem Wohnraum, weshalb ich dort nicht achlafen kann. Muss der Mieter mir eine Unterkunft bzw. Hotel stellen? Oder kann ich auch zur Freundin und dort wohnen, und das Geld als quasi Schadensersatz bekommen? Oder wenn ich doch dort wohnen würde, das mir das Geld dann zusteht. Bin nicht schlau geworden im Internet und hoffe das ihr mr helfen könnt! Der Vermieter meint meine Haftpflichtversicherung kommt dafür auf. Oder kann ich auf Rechnung ins Hotel? Am liebsten wäre es mir natürlich zur Freundin und dann das Geld bekommen. Das ganze Prozedere wird ca. T bis 6 Wochen dauern. Habe die Miete für den Monat Mai noch normal überwiesen, wusste ja nicht wie es weitergeht.

Ich bitte um Hilfe und auch gerne mit Fachbegriffen oder Paragraphen :)

**Update**

So heißt es in den Hausratversicherungsbedingungen, dass die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (Telefon, Verpflegung) übernommen werden, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zuzumuten ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die im Versicherungsschein vereinbarte Dauer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, begrenzt sich die Entschädigung pro Tag auf ein Promille der Versicherungssumme.

Habe diesen Absatz im Interner gefunden.

Nun war heute mein Berater von der Hausratversicherung da, und hat sich das ganze angeschaut. Er meint eine Mietminderung ist möglich bzw in diesem Fall keine Miete zu zahlen da die Wohnung nicht mehr bewohnbar wäre.

Mit den Abschnitt den ich reinkopiert habe, das die Hausratsversicherung diesen promillesatz an mich zahlt pro Tag, kann ich den darauf ansprechen? Oder kriege ich nur eine Mietminderung bzw. Keine Zahlung der Miete durch? 

wohnen, Versicherung

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