Hallo, Ich habe eine Vollzeittätigkeit als Arbeitnehmer. Ich möchte ein Kleingewerbe (kleiner Gewerbeschein) beantragen. Möchte am Wochende immer Fahrräder reparieren. Damit meine ich nur, Schläuche wechseln beim platten, Bremsen einstellen oder austauschen. Nichts großes. Und auch kein Einzelhandel mit Fahrradverkauf.
Was muss ich beachten? ist so eine kleine Tätigkeit in der Handwerksrolle eingetragen?
danke mal für eure Antworten