Erbschaft aus dem Ausland und das Finanzamt?

Hallo zusammen,

hier kurz die Ausgangslage:

  • Ich lebe und arbeite in Deutschland und bin nun alleiniger Erbe laut Erbfolge.
  • Der Verstorbene lebte und arbeitete im Nicht-EU-Ausland und war noch nie in Deutschland.
  • Der Tod ist nun 7 Monate her und ein richtiges Erbe war mir nicht bekannt. Nun bin ich in die Wohnung des Verstorbenen gereist (gehörte ihm auch nicht) und habe vor Ort einen gesparten Barbetrag in fünfstelliger Höhe gefunden (innerhalb des Erbschaftsteuerfreibetrages!).

Nun meine Fragen:

  1. Muss ich den Betrag dem Finanzamt hier melden? Sie werden ja vermutlich davon erfahren, wenn das Geld auf meinem Konto landet (Banken melden ja sowas). Aber besteht für solche Situationen Meldepflicht?
  2. Laut Gesetz muss ich ja mein Erbe innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden. Jetzt sind es schon 7, doch das Erbe war mir früher einfach nicht bekannt. Ist es ein rechtliches Problem für mich, falls ich es nun melde?
  3. Welche Dokumente wird das Finanzamt verlangen? Ich kann nämlich nichts Notarielles vorweisen, bzw. müsste es im Ausland zusätzlich beantragen. Kommen da Fragen auf, dass ich die Höhe des Barbetrages irgendwie nachweisen muss oder Ähnliches? Welche Angaben muss ich über die verstorbene Person machen, denn die ist ja dem FA auch nicht bekannt.

Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation gehabt oder kennt sich da aus? Danke schon mal für die Antworten!

Ausland, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Finanzamt, Wirtschaft und Finanzen
Betriebskostenabrechnung fristgerecht, jedoch keine Belegeinsicht. Belegeinsicht verjährt auch?Und mit welchen Folgen?

Die Betriebskostenabrechnung 2017 erfolgte fristgerecht im Jahr 2018. Eine Belegeinsicht erfolgte hingegen nicht. Trotz 2-malige Aufforderung keine Reaktion vom Vermieter. Mieter hat Vermieter darüber informiert, dass die Nachzahlung aus diesem Grund nicht geleistet werden kann. Seitdem Stillstand. Wie kann es jetzt weiter gehen? Wenn auch keine Belegeinsicht innerhalb der Verjährung bis 31.12.2021 erfolgen sollte (ohne weitere Aufforderungen seitens Mieter und/ oder Vermieter), wer zieht daraus welchen Vorteil? Der Mieter könnte alle Vorauszahlungen für 2017 zurückfordern? Wenn ja, müsste er das noch vor dem 31.12.2021 oder spätestens am 31.12.2021 machen? Wenn nein, dann werden eben nur die Vorauszahlungen für 2017 geleistet und die Nachzahlung spart sich der Mieter. Das wäre vllt ein Vorteil, besser aber ist doch, die Vorauszahlungen auch zurückzubekommen. Denn eine Abrechnung ist dann nicht nachvollziehbar, wenn Rechnungen nicht nachgerechnet werden konnten, weil nicht vorgelegt. Normal ist dann die BKA Formel ungültig. Und dann müssen auch die Vorauszahlungen zurückgezahlt werden. Quasi stellt sich die Frage, ob die Einsichtnahme in die Belege auch am 31.12.2021 verjährt und damit nicht nur die Nachzahlung nicht geleistet werden muss, sondern sich der Mieter auch noch die Vorauszahlungen nach dem 31.12.2021 einfordern kann???? Wer kennt sich hier so ein wenig aus?

Recht, Mietrecht, Wirtschaft und Finanzen
Flugbuchung bei fluege.de muss ich es zahlen?

Guten Tag,

Ich habe vor einigen Stunden eine Reise buchen wollen bei fluege.de , nachdem ich meine Daten gab , bekam ich diese E-mail:

"Lieber Kunde,

vielen Dank für Ihre Buchungsanfrage und das damit verbundene Vertrauen.

Bevor wir die Reiseleistungen verbindlich für Sie einbuchen können, müssen wir Sie darüber informieren, dass die von uns über die Boniversum GmbH eingeholte Bonitätsauskunft ergeben hat, dass eventuell mit einem Zahlungsausfall zu rechnen ist. 

Aus diesem Grund können wir die von Ihnen gewünschte Reise/Buchung nur gegen Vorkasse durchführen.

Bitte überweisen Sie den Reisepreis an folgende Bankverbindung:

Commerzbank Leipzig

IBAN: DE51 8604 0000 XXXX XXXX 01

BIC: COBADEFFXXX

Kontoinhaber: Tourini GmbH

Betrag: 1.700EUR

Betreff: XXXXXX/ 641328346/ 11.05.18

 

Bitte senden Sie uns innerhalb der nächsten 24 Stunden einen gut lesbaren Zahlungsbeleg an buchhaltung@tourini.de

 

Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei dem gewählten Angebot um einen tagesaktuellen Preis handelt. Da wir die Leistungen erst nach Zahlungseingang einbuchen können, können wir die Verfügbarkeit nicht garantieren.

 

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang folgenden Absatz in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

14.6 Zum Zwecke der Kredit-/Bonitätsprüfung übermittelt die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. [...]Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich sehr gern an uns wenden.

 Mit freundlichen Grüßen

 ...."

Ich habe allerdings erst später die Erfahrungsberichte űber Fluege.de gelesen,und nun will ich nicht mehr bei denen buchen, was passiert wenn ich die Summe nicht Űberweise? Habe ich mich zu etwas verpflichtet?

*Außerdem mőchte ich noch beichten,dass ich erst 17 bin und die Daten meiner Mutter angegeben habe (Email,Bankdaten..)..

Fluege.de, Wirtschaft und Finanzen

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