Ich habe eine Frage bezüglich buchen von Eingangsrechnungen ein. Bei mir in der Firma darf ich zum dritten des jeweiligen Monat Rechnungen im Vormonat buchen. Genauer gesagt, buche ich alle Rechnungen im Januar mit Eingangsdatum im Januar, die bis zum 3 Februar bei mir kommen. Dann wird der Monat abgeschlossen. Wenn ich aber eine Rechnung mit Datum 31Januar am 04.02. bekomme, darf ich sie nicht mehr im Januar buchen. Mein Vorgänger hat bei solchen Fällen, das Eingangsdatum geändert und die Rechnung statt mit dem Datum 31 Januar mit dem Datum 01.02 gebucht (das als Beispiel) Ist das so richtig? Ich arbeite mit einem ausländischen Programm und kann nicht 31.Januar im Februar buchen. Ich möchte nur sicher sein, dass es gesetzlich erlaubt ist, ein Rechnungsdatum zu buchen, das nicht der Rechnung entspricht? Darf ich so buchen und wenn nicht, wie ist es richtig?