Qualitatives Arbeitszeugnis - Entspricht dies einer Note 1?

Hallo zusammen,

ich habe hier einmal mein Arbeitszeugnis niedergeschrieben. Kann mir jemand sagen, ob dies einer Note 1 entspricht? Dies war zumindest bei meinem ehemaligen Arbeitgeber so kommuniziert. Aufgaben und Einleitung habe ich rausgelassen:

Frau xxx verfügt über ein äußerst umfassendes und fundiertes Fachwissen, das Sie jederzeit hervorragend in die Praxis umzusetzen wusste. Daher war sie in unserem Hause eine in höchstem Maße geschätzte Ansprechpartnerin bei allen fachlichen Problemstellungen. Sie nahm zudem eigeninitiativ und stets mit außerordentlichem Erfolg an zahlreichen Fortbildungen teil. Besonders hervorzuheben ist die höchst erfolgreiche Teilnahme an der Preisverleihung xxxxxx Award. Im Jahr 2017 belegte Sie mit Ihrer entwickelten Marketingstrategie für unser Unternehmen den 4. Platz und konnte durch gezielte Anpassungen die Platzierung im Jahr 2019 um eine Position auf Platz 3 verbessern.

Frau xxx identifizierte sich in höchstem Maße mit ihren Aufgaben und engagierte sich in jeder Weise außerordentlich. Sie verfolgte die vereinbarten Ziele nachhaltig und jederzeit mit höchstem Erfolg. Sie arbeitete stets äußerst effizient, zielstrebig und sorgfältig und bewies ein herausragendes Organisationsgeschick. Darüber hinaus verfügt sie über ein herausragendes konzeptionelles Denkvermögen und einen ausgeprägten Sinn für das Machbare. Sie zeichnete sich auch in extremen Stresssituationen und unter Zeitdruck stets durch höchste Belastbarkeit und Zielorientierung aus.

Frau xxx hat ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht optimal entsprochen. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, externen Dienstleistern und Kunden war stets vorbildlich. Im Kontakt mit Kunden und externen Dienstleistern zeichnete Frau xxx sich jederzeit durch äußerst professionelles Auftreten aus. Sie verhielt sich stets loyal gegenüber dem Unternehmen und überzeugte durch ihre persönliche Integrität.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, Frau xxx für ihre stets sehr hohen Leistungen zu danken. Wir verlieren mit ihr eine außerordentlich tüchtige und schwerlich zu ersetzende Mitarbeiterin, was wir aufrichtig bedauern. Wir wünschen dieser stets exzellenten Mitarbeiterin auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin so viel Erfolg.

Frau xxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum xxxxx.2019, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen.

Herzlichen Danke euch :)

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Findet ihr, dass eine Grundrente (Mindestrente) für alle Rentner eingeführt werden sollte oder diejenigen, die bisher keinen Anspruch auf Rente haben?

Letztens habe ich erfahren, dass eine etwas ältere Frau sozusagen im Stich gelassen wurde. Sie ist schon älter, im Rentenalter und ist jetzt sogar in die Obdachlosigkeit gerutscht. Sie hat vorher Sozialhilfe bezogen und wohnte in einer Obdachlosenunterkunft, aus der sie dann allerdings raus musste. So wie es scheint, ist sie eigentlich immer noch von Hartz4 abhändig, da sie keine (angemessene) Rente bekommt oder evtl. sogar gar keinen Anspruch hat.

Die Frau ist also alt, kann nicht mehr arbeiten, ist dazu noch schwer krank. Dann wurde sie vom deutschen Staat praktisch im Stich gelassen und wurde auf die Straße 'gekickt'. Sie wird wahrscheinlich bald sterben. Ob sie Sozialhilfe bekommt, weiß ich nicht genau, kann mir aber denken, dass sie keine Rente bekommt, da sie sonst womöglich längst eine Unterkunft hätte und sich eine Miete leisten könnte. Ich habe gelesen, dass sie zwar nachts für einige Stunden in einer Notunterkunft unterkommt, aber ansonsten muss sie tagsüber immer raus und muss sich irgenwo bei Wind und Wetter hinsetzen weil sie nicht mehr fit ist und fast nur noch sitzen kann.

Findet ihr, es sollte eine Mindestrente oder Grundrente eingeführt werden? Wenn die Frau Rente bekommen würde, könnte sie sich sicherlich eine Wohnung leisten und müsste ihren Lebensabend nicht auf der Straße verbringen.

Geld, Rente, Politik, Recht, Gesundheit und Medizin, Obdachlosigkeit, Rentner, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter: Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

Im Jahre 2017 bis 2019 war ich in eine Schulische Ausbildung, und bezog BaföG, außerdem war ich als Minijober tätig. Da kurz vor Weinachten 2018, ein bekannter von mir, hat ein Aushilfs-tätigkeit für die dauer von 2 Monaten vorgeschlagen, um für die Weinachten mehr zu verdienen.

Da meine Mutter zur diesen Zeitpunkt als Arbeitslose gemeldet war und SGBII bezogen hat, bekam meine Mutter einen Brief von der Jobcenter.

"Anhörung als Betroffene wegen Ordnungswidrigkeit"

Sehr geehrte ,

nach meinen Festellung haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:

.... Nach den bisherigen Festellungen des Jobcenters war ihr Sohn * in der Zeit vom 01.11.2018 bis 31.01.2019 geringfügig bei der Firma * beschäftigt.

Dieses Sachverhalten haben Sie nicht mitgeteilt, denn erst durch den automatischen Datenbankabgleich wurde das Beschäftigungsverhältnis bekannt. Aufgrund der fehlender Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.12.2018 bis 31.01.2019 in Höhe von 854,47 Euro zu Unrecht erhalten....

.... Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 60 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.

Da ich als Azubi mich nicht mit die SGB II auskenne, habe ich mir gedacht, dass ich am Weinachten ein wenig mehr verdienen kann, und irgendwie nicht die gedanke gekommen war, dies dem Jobcenter zu melden. Ich dachte immer, die Jobcenter wird durch den Arbeitgeber informiert.

Wie Sieht es aus, kann die 5.000€ Gelbuße gegen mich eingeleitet, mit welche folgen soll ich dazu rechnen.

Und warum, der Brief (Anhörung als Betroffene wegen einer Ordnungswidrikeit) ann meiner Mutter zugesand wurde, und nicht direkt an mir, da ich die Tätigkeit angenommen habe.

Vielen Dank.






Arbeit, Recht, Azubi, Jobcenter, Ordnungswidrigkeit, SGB II, Anhörungsbogen, Auszubildener, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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