Moin,

ich habe mit einem Käufer schriftlich vereinbart, dass er die Hälfte der Maklerkosten übernimmt. Ich mußte aus irgendwelchen Maklergründen aber ersteinmal die gesamte Summe zahlen. Nun zahlt der Käufer an mich nicht die vereinbarte Summe aus. Ist dieses privat erstellte Schriftstück auch jetzt noch, nach der notariellen Abwicklung des Verkaufes, rechtsgültig?