Darf der Vermieter in einer WG Übernachtungen verbieten?

Da mein Freund in einer anderen Stadt das Studieren angefangen hat, habe ich mich jetzt dort für einen Ausbildungsplatz beworben und wurde von dem Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Das Problem ist, dass die Stadt so weit von mir weg ist, dass ich 7 Stunden Zugfahrt habe und deswegen 3 Nächte bei meinem Freund übernachten müsste. Dieser wohnt jetzt seit kurzem in einer WG und hat seinen Vermieter gefragt, ob es Okay ist, wenn ich für 3 Nächte bei ihm im Zimmer mit schlafe. Daraufhin hat der Vermieter gesagt, dass das nicht geht, da jedes Zimmer nur für eine Person ist. Laut Mietrecht ist es einem Mieter allerdings erlaubt, Besuch bis zu 6 Wochen zu beherbergen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu bitten. Deswegen meine Frage jetzt: Kann der Vermieter verbieten, dass ich für 3 Tage in dem Zimmer meines Freundes übernachte?

Wenn ja, dann kann ich den Termin für das Bewerbungsgespräch nicht wahrnehmen, da ich meiner Meinung nach keine 300 Euro für Reise und Schlafmöglichkeit zahlen kann, wenn ich nicht einmal sicher bin, dass ich die Stelle bekomme. Und da die Zugfahrt allein schon 53 Euro gekostet hat (Sparpreis) und die Hotels bei 59 Euro pro Nacht anfangen, habe ich eigentlich keine andere Wahl als entweder bei meinem Freund zu übernachten oder den Termin abzusagen.

Als weiteres Problem stellt sich mir hier aber auch, dass ich durch das Verbot des Vermieters meinen Freund ja nicht einmal in meinen Ferien besuchen kann. Deswegen ist es mir sehr wichtig, herauszufinden, ob der Vermieter die Übernachtung verbieten kann oder nicht..

Denn wenn wir uns jetzt ein Jahr lang nicht sehen können, weil sein Vermieter es verbietet, dann weiß ich nicht, ob unsere Beziehung überhaupt eine Chance hat, zu bestehen...

Vielen Dank schon mal im Voraus für euere Antworten.

Edit: Wenn es rechtlich gesehen dem Vermieter nicht zusteht, den Besuch zu verbieten, könnte es dann sein, dass mein Freund sich das ausgedacht hat, weil er mich nicht sehen will? 
Das wäre jedenfalls nicht wirklich schön, aber als ich ihm gesagt habe, dass wir uns dann ja nichtmal in meinen Ferien sehen können, hat er nur "Genau....." geantwortet..
Was meint ihr dazu?

Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, deutsches Recht, Übernachtung, WG, Besuch
U25, Arbeitslos und in eine WG ziehen? Macht das die ARGE mit?

Heyho Leute.

Kommen wir gleich zum Punkt. Ich bin 23 Jahre und wohne wieder im Haus meiner Eltern ca. 30 Kilometer vor einer Großstadt. Jetzt haben 2 Freunde eine neue WG in dieser Großstadt und beziehen diese nächste Woche. Da ein Zimmer noch frei wäre könnte ich dieses bekommen. Könnte man mich einfach mit in den Mietvertrag (Untermieter oder so) eintragen? Könnte ich mit dem Mietvertrag zur ARGE und direkt ALG2 + Mietübernahme beantragen? Mir ist bewusst, dass ich U25 bin und meine Eltern (Verhältnis angespannt) ja für mich aufkommen müssen oder so ähnlich. Aber meine Wohnsituation, worauf ich jetzt nicht weiter eingehen möchte, ist solala. Kurz und Knapp: Diese Stadt wo ich wieder bin macht mich krank (viel rechtes Gedankengut).

Würde das so einfach klappen? Umgemeldet mit dem Vertrag auf die ARGE und selber ALG2 beantragen (Nicht als Bedarfs sondern als Wohngemeinschaft)? Müssen die mir helfen, auch wenn ich unter 25 bin?

Ich danke für Antworten :)

Und an alle Besserwisser: Nein ich bin nicht faul. Habe eine Ausbildung und war danach normal arbeiten. Ich sehe den Umzug auch als Chance für mich und möchte nur abgesichert sein bis ich einen neuen Job habe . Ich wäre wieder mit mir im reinen und hätte natürlich einen viel besseren Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Miete, Umzug, Arbeitslosengeld, ALG II, arbeitslos, ARGE, WG, Wohngeld, U25, Ausbildung und Studium
Darf Untermieter in Abwesesenheit Schlüssel weitergeben?

Guten Tag,aktuell vermiete ich ein Zimmer in meiner Wohnung unter. In dieser bin ich selbst wohnhaft. Leider trennt sich diese Wohnkonstellation wieder in 3 Monaten - gesetztliche Frist - auf. Bis zu genanntem Ende wird sich die Untermieterin im Ausland aufhalten. Sie möchte in diesem Zeitraum ihren Schlüssel an Freunde weitergeben, um zu etwaigen Unterlagen Zugang zu haben. ( Am Rande: Das könnte ich auch übernehmen) Zudem, soll in ihrer Abwesenheit 3 Tage eine Freundin in ihrem Zimmer schlafen. Meine Untermieterin studiert Jura und beruft sich hier auf einen Besuch und das sie ihren Schlüssel geben kann wem sie möchte. Ich jedoch hatte mit ihr im Mietvertrag festgehalten, dass eine Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht zulässig ist und sich der Besuch der Freundin nicht als solchiger einstufen lässt, da meiner Meinung nach nur in Anwesenheit der Untermieterin ein Besuch möglich wäre?? Desweiteren bin ich der Meinung, dass sie ihren Schlüssel zwar bei einer Vertrauensperson ihrer Wahl deponieren kann, dieser sich jedoch nicht Zugang zur Wohnung, Briefkasten o.Ä. verschaffen darf, da es sich hierbei wieder um eine Gebrauchsüberlassung handeln würde. Auch bin ich der Meinung, als Hauptmieterin das Hausrecht zu besitzen und es sich - nachdem ich dies ihr gegenüber eindeutig geäußert hatte- um einen Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung handelt.Entgegenkommend habe ich angeboten, dass in meiner Anwesenheit nach vorheriger Absprache ab und an Zutritt gewährt werden kann.Bin ich mit meiner Interpretion auf dem Holzweg?Ich danke Ihnen im Voraus

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, WG

Meistgelesene Beiträge zum Thema WG