Was ist ein sogen. "unausgeprochener Vertrag"?

6 Antworten

Ich denke (bin mir aber nicht sicher), ein "unausgesprochener Vertrag" ist zum Beispiel, wenn du etwas in einem Laden kaufst. Die Vertragspartner des "unausgesprochenen Vertrages" sind du und das Ladengeschäft. Der Vertrag besteht darin, dass du eine Ware erhältst und im Gegenzug dafür bezahlst. Der Vertrag ist rechtswirksam geworden, wenn beide Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt haben: Du hast die Ware bekommen, der Laden das Geld. Wenn du eine Reklamation hast, muß der Laden dir entweder eine Nachbesserung anbieten oder dir eine Ersatzware zur Verfügung stellen. Das ist ebenfalls Bestandteil des "unausgesprochenen Vertrages".

Da solche Verträge zu unserem Alltagsleben gehören und Allgemeingültigkeit haben, muß nicht extra ein Vertrag abgeschlossen werden.


TerhorstAgentur  08.11.2015, 07:34

auch wenn dabei keiner sprechen muss, ist es doch eine beiderseitige, eindeutige Willenserklärung und damit von Beginn an ein rechtskräftiges Vertragsverhältnis.

1
TerhorstAgentur  08.11.2015, 07:52

schon klar, aber ich vermute, dass damit ein rechtsgeschäft gemeint sein könnte, bei dem keine der Parteien eine Willenserklärung angeben müsste...... Wenn Du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, kommt der Vertrag nur zustande weil beide Parteien eine eindeutige Willenserklärung abgeben. Das Preisschild stellt das Angebot dar, die Übergabe der Ware bei gleichzeitiger Bezahlung ist die Willenserklärung und gleichzeitig die Erfüllung der vertragsschuld. Ich weiß es auch nicht genau, aber bei solchen Alltagsgeschaften hätte man den Begriff doch schon mal gehört???

1
Mignon1  08.11.2015, 07:56
@TerhorstAgentur

Richtig. Der Brötchenverkauf ist so ein Geschäft, wie ich glaube. Ware gegen Geld. Willenserklärungen werden dabei von beiden Seiten abgegeben.

0
TerhorstAgentur  08.11.2015, 08:02

genau deshalb kann er doch nicht unausgesprochen sein..... Ich kenne die Lösung mittlerweile.... gemeint ist der Generationsvertrag der Rentenversicherung

0
Mignon1  08.11.2015, 08:09
@TerhorstAgentur

Naja, wenn man ein Brötchen kauft, wird nicht über einen Vertrag gesprochen. Sondern: Guten Tag, ich möchte gerne eine Brötchen. Verkäuferin: Sehr gerne, hier ist das Brötchen. Das sind 2 vertragliche Willenserklärungen, ohne dass explizit ein Vertrag angesprochen wird.

Aber der Generationenvertrag ist ein ganz anderer Aspekt. Sehr gut möglich, dass das der "unausgesprochene Vertrag" ist. Darauf wäre ich nicht gekommen.

0

Wie schon die anderen beiden, muss ich hier raten, ich vermute, das es ein Vertrag ist, der sich aus gewohnheitsrecht begründet. Beispiel, Du lässt jemanden für längere Zeit in deiner Wohnung schlafen, der jenige füllt freiwillig regelmäßig den Kühlschrank so dass Du nicht mehr viel zusätzlich kaufen musst. Nach einer Weile wird daraus auf Grund der Gewohnheit ein rechtskräftiges Vertragsverhältnis ohne das eine der beiden Parteien je eine eindeutige Willenserklärung dazu abgegeben hat.


robi187 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 17:59

und zwischen kinder und eltern oder nur unter eltern?

0

was würde ein psychologe zu so einem vertag meinen?

steckt nicht im generatonen konflikt viele solche erwartungsverträge?

die nie ausgesprochen wurden aber immer da sind? z.b. ein mädchen hat artig zu sein.........

Wenn man sich die Hand drauf gibt ... denke ich mal. Sicher bin ich mir nicht, das ist nicht mein Fachgebiet.


TerhorstAgentur  08.11.2015, 07:39

Der Handschlag ist im Nutzviehhandel ein rechtlich anerkannter Vertrag der durch beiderseitige eindeutige Willenserklärung zustande kommt und ohne Unterschrift sofort rechtswirksam wird. Ich habe den Begriff zwar vorher nie gehört, aber ich vermute das der Handschlag nicht gemeint sein kann

0

Und die Lösung liegt so nahe..... Damit ist der Generationsvertrag in der Rentenversicherung gemeint....


robi187 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 17:59

gute idee

0