Hallo zusammen,
Ich habe heute beim Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Den Kaufvertrag habe ich unterschrieben. Die Hälfte der Kaufsumme bezahle ich und die andere Hälfte kommt von meiner Mutter (Inzahlungnahme altes Fahrzeug) da sie kein Auto mehr benötigt.
Das neue Auto wird aber mir gehören und werde auch nur ich benutzen.
Nachdem ich den Kaufvertrag unterschrieben habe und wir nach Hause gefahren sind hat sie gesagt es wäre sinnvoller gewesen wenn sie den Vertrag unterschrieben hätte weil sie eine Rechtsschutzversicherung hat. Bei Problemen bzgl. des Fahrzeug wäre es ratsam nicht auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben.
Ist ihr Gedanke da richtig? Sie hat verzweifelt versucht den Händler noch zu erreichen damit der Vertrag geändert wird aber der war heute nicht mehr zu erreichen.
PS:
Das Fahrzeug wird auch,aus versicherungstechnischen Gründen,auf ihren Namen gemeldet sein.