Hallo Zusammen. Ein guter Bekannter hat sich mit seinem Friseursalon durch Gutgläubigkeit in sehr teure Versicherungen verstrickt. Die Versicherung hat ihm gesagt, dass er erst Mitte 2017 wieder aus den Verträgen rauskommt. Jetzt geht es um ein Sonderkündigungsrecht. Könnte er- rein theoretisch- sein Gewerbe für einen Tag abmelden und am nächsten Tag wieder anmelden um mit der Gewerbeabmeldung vom Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen? Ich weiß, es ist keine Musterlösung, aber auf der anderen Seite geht es um Existenzen die bedroht werden, da die Versicherungsprämien kaum gestemmt werden können. Über ein kurzes Feedback würde ich mich freuen. Danke!