Warum wollen Gebrauchtwagenhändler einem unbedingt eine Gebrauchtwagengarantie andrehen?

Hallo,

ich habe mir ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft. Erstzuallsung 2012. Der Händler ist eher seriös und verkauft auch nur neuere Autos der Marken Audi, BMW, Mercedes, VW und Volvo. Er besteht beim Verkauf an privat jedoch darauf, dass man eine Gebrauchtwagengarantie, bzw. Reparaturkostenversicherung abschließt. Wieso?

Als Kunde habe ich 1 Jahr Gewährleistung, die beim Kauf auch nicht ausgeschlossen wurde. Auch wurde das Fahrzeug nicht "im Kundenauftrag" verkauft. Rein rechtlich habe ich ja aufgrund der Beweislastumkehr nur innerhalb der ersten 6 Monate dieser Gewährleistung eine reelle Chance einen Defekt vom Händler beheben zu lassen. Danach müsste ich beweisen, dass der Fehler schon beim kauf vorlag.

Wenn ich jetzt diese Reparaturkostenversicherung abschließe, habe ich auf bestimmte Teile des Wagens eine Garantie, muss aber z.B. da der Wagen 100.000km runter hat, 60% vom Material selber zahlen. Verstehe ich nicht...

Sollte jetzt nach 4 Wochen z.B. die Zylinderkopfdichtung kaputt gehen, hätte ich wegen der Sachmängelhaftung einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler und er müsste den Schaden beheben. Mit der Gebrauchtwagengarantie muss ich jedoch 60% des Materials selber zahlen. Da wäre ich doch schön blöd, wenn ich diese Reparaturkostenversicherung in Anspruch nehme, wenn der Händler haften muss. Was verstehe ich hier nicht???

Gebrauchtwagen, KFZ, Versicherung, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Sachmängelhaftung
Handyversicherung Schadensfall - worauf kann ich bestehen?

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe ein folgendes Problem: Mein Iphone 6 ist bei "Friendsurance" versichert und am 14.12.2015 ist es tatsächlich zum ersten Mal zu einem Displaybruch gekommen. Ich habe den Schaden sofort gemeldet und die zuständige "Deutsche Familien Versicherung" ist nach gut einer Woche auf mich zugekommen und hat mir gesagt, dass ich das Handy zu ihrer Werkstatt einschicken muss, damit eine Reparatur vorgenommen werden kann. Leider ist es mir aus beruflichen aber auch privaten Gründen auf gar keinen Fall möglich für mehrere Wochen auf mein Smartphone zu verzichten - dieses habe ich der DFV auch geschildert und vorgeschlagen, als Alternative, mein Handy bei Apple reparieren zu lassen (c.a. 2 Stunden Zeitaufwand und 120€) und in Vorkasse zu gehen, damit man mir das Geld erstatten kann.

Heute (!) bekamm ich dann die Antwort - abgelehnt ! Mir wurde (relativ unfreundlich) mitgeteilt, dass ich in einem Versicherungsfall gegenüber der Versicherung weisungsgebunden bin (was ja verständlich ist) und das Handy einschicken muss, da ansonsten keine Reparatur/Austausch durchgeführt werden kann. Ein Ersatzgerät kann ebenfalls nicht bereitgestellt werden. Auch privat kann ich auf kein Ersatzgerät zugreifen. Lange Rede, gar kein Sinn.. Wie sind meine Rechte?

Kann ich weiter darauf bestehen, dass es anders geregelt wird? Falls nicht, wird die Versicherung für meinen finanziellen Verlust, während der Reparaturzeit, aufkommen müssen, da ich wie gesagt beruflich auf das Handy angewiesen bin? Darf ich nach einem Nachweis fordern, welcher mir garantiert dass original Ersatzteile von Apple verwendet worden sind?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen LG

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Darf mein Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft VOR Vertragsunterzeichnung verlangen?

Ich habe mich als Vertriebsassistentin (Midijob) für eine Versicherung beworben und wurde dort auch angenommen. Zwar habe ich den Arbeitsvertrag schon vor 2 Monaten unterschrieben, mein Arbeitgeber aber wird den Vertrag nicht unterschreiben, bevor ich mein pol. Führungszeugnis und die SCHUFA-Bonitätsauskunft nicht abgegeben habe. Ist das von rechtens? Ich habe das Führungszeugnis und die Bonitätsauskunft (in diesem Fall die kostenlose Datenauskunft / Selbstauskunft) schon vor 10 Wochen beantragt; Führungszeugnis liegt dem Arbeitgeber bereits vor, von der Schufa habe ich allerdings bis dato noch nichts bekommen - d.h. ich warte bereits seit zwei Monaten auf meinen Arbeitsvertrag. Zur Zeit bin ich dort auch mehr oder weniger tätig. Darf ich das überhaupt ohne gültigen Arbeitsvertrag? Soweit ich richtig informiert bin genieße ich ja so auch keinen Kündigungsschutz und er könnte mich morgen nach Lust und Laune "feuern"! Darf mein Arbeitgeber aus Prinzip die Bonitätsauskunft verlangen, BEVOR er den Vertrag unterschreibt? Kann er sich die Bonitätsauskunft, mit meinem Einverständnis, auch selbst einholen?

Nachtrag: Es geht mir nicht darum, dass er die Bonitätsauskunft nicht bekommen soll; Mit 19 wird da nichts drin stehen, was meinen Job gefährden könnte. Die Frage ist, ob er diese schon VOR Vertragsabschluss und vor Allem als Bedingung für einen Vertragsabschluss verlangen darf. Ich handle nicht mit Geld oder Sonstigem, sondern arbeite nur am PC und führe Berechnungen durch (in Anwesenheit eines Vorgesetzten)

Versicherung, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Schufa, bonitaetsauskunft

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