Was gilt als "angeratene Behandlung" beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Hallo zusammen,

ich möchte eine Zahnzusatzversicherung abschließen und habe mir schon Angebote von verschiedenen Versicherern eingeholt. In den Standardfragebögen bei eigentlich allen Versicherungen taucht die Frage auf, ob ich mich derzeit in Behandlung befinde oder ob eine Behandlung angeraten ist. Bei mir ist es so, dass ich zwar nicht in Behandlung bin, mein Zahnarzt aber meinte, dass in den nächsten Monaten bei mir eine Füllung durch eine neue Keramikfüllung erneuerst werden müsste. Da ich schon einen Kostenvoranschlag dafür bekommen habe, gehe ich jetzt davon aus, dass dies unter die Kategorie einer angeratenen Behandlung zählt.

Was passiert denn, wenn ich auf die Frage nach der angeratenen Behandlung mit Ja antworte? Kann es mir passieren, dass mich die Versicherung in diesem Fall ablehnt? Hat das Konsequenzen, auch wenn ich niemals eine Kostenerstattung für diese Behandlung einreiche? Oder andersherum gefragt: Was ist wenn ich auf die Frage mit Nein antworte, die Behandlung aber komplett verschweige und auch nicht mit dem Wunsch auf Kostenübernahme auf die Versicherung herantrete? In dem Fall hätte ich ja quasi gelogen. Allerdings hätte das für niemanden Konsequenzen bzw. Schaden angerichtet, wenn ich die Behandlungskosten eh privat zahlen würde und gar keine Erstattung von der Versicherung möchte.

Kann mir jemand erklären, wie sich das mit der angeratenen Behandlung verhält? Ich möchte niemanden täuschen und im Prinzip ohne bürokratische Probleme die Versicherung abschließen.

Wie stark forschen die Versicherer überhaupt nach bzw. wie stark können sie überhaupt in dem Punkt nachforschen? Wenn ich z.B. zu einem anderen Zahnarzt gehen würde, wäre die angeratene Behandlung bei meinem aktuellen Zahnarzt doch erst mal gar nicht bekannt, oder?

Behandlung, Versicherung, Zahnarzt

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