Versicherung zahlt zu wenig Schadensersatz und wird mein zu begutachtendes fast neuwertiges Handy behalten?

Hallo Community, vor einigen Monaten ließ ein Freund von mir mein Handy auf den Boden fallen, und darauf hin riss das Glas oben am Handy(Samsung Gelaxy S6, Neu Preis 400€ und 2 Monate alt), weder Kamera oder Display wurden von diesem kleinen Riss bedeckt oder eingeschränkt ( somit ziemlich unauffällig). Mein Freund beschloss das also über seine Versicherung zu klären, die wollte von mir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur haben, für diese ich 30€ Zahlen musste. Der Kostenvoranschlag war um die 300€ hoch, auf Grund der Seltenheit es Glases + Displays. Darauf hin Beschloss die Versicherung mein Handy zu begutachten indem ich es einem Ihrer Reparaturdienstleister zukommen lasse. Ein Monat verging und ich erhielt die nachricht das die Reparatur nicht rentabel sei aufgrund der hohen Kosten des Ersatzteils, und das ich einen Betrag von 230€ für ein "gleichwertiges Handy" bekomme, auf dieses Betrag sind sie nach dem Abzug des Restwertes und Vergleichen auf "Ebay und anderen Online-Händler" gekommen welcher mir, wenn ich den Preis solch eines gebrauchten Gerätes einsehe viel zu wenig ist.

Mein Problem ist jetzt, dass sie wohl mein neuwertiges Handy behalten werden und mir dafür einen viel zu niedrigen Betrag zahlen um mir ein anderes Gerät zu kaufen. Somit erschließt sich mir der Sinn einer Versicherung nicht, denn Sie behalten mein neuwertiges Handy mit einem kleinen unauffälligen Riss das bestimmt noch einen Wert von 150€ hatte und geben mir dafür eine Entschädigung in dem nicht mal die Kosten vom Kostenvoranschlag die ich übernehmen musste und eine vernünftige Summe enthalten sind.

Deswegen habe ich folgende Fragen auf die Ihr vielleicht eine Antwort hättet.

  1. Darf dieses Unternehmen denn mein Handy behalten? Schließlich ist das mein Eigentum und hat immer noch einen Wert und hat keinen Totalschaden. Somit hätte ich das Geld und mein altes Handy und die Entschädigung womit ich sogar zufrieden wäre.

1.2 Gibt es da eine Möglichkeit Ersatz oder mein Handy wie im vorherigem zustand zu erhalten?

  1. Muss mir die Versicherung nicht noch einen Betrag für von denen gewünschten Kostenvoranschlag zahlen?

  2. Wie würdet Ihr reagieren und was empfiehlt Ihr mir zu tun?

Wie es bestimmt schon rüberkommt bin ich über so eine Dreistigkeit empört.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben und oder mich eines besseren Belehren.

MfG :)

Handy, Versicherung, Rechte, Haftpflichtversicherung, Schaden, Verarschung
Wo bekomme ich eine Selbstfahrervermietanhängerversicherung?

Hallo Community.

Ich betreibe nebenberuflich einen kleinen Anhängerverleih. Gewerbe ist angemeldet. Nun bekomme ich (ich denke aufgrund dessen) einen Bescheid das ich meine Anhänger anders anmelden und versichern müsste. Als ich damals meine Versicherung fragte meinte der Berater das sei nicht notwendig.

Auf jeden Fall benötige ich eine Selbstfahrervermietanhängerversicherung und muss dann jährlich zum TÜV und die Anhänger ensprechend ummelden beim Strassenverkehrsamt. Das das ein unbeliebtes Geschäft ist und deutlich teurer wird konnte ich in Erfahrung bringen. Das ist mir bis ich überhaupt mal ein Angebot habe vorerst egal. Mein Problem ist aber das ich bei jedem Makler im Umkreis war und beinahe jede Versicherung angemailt habe. Angeblich versichert das niemand. Aber ich werde ja wohl nicht der einzige Anhängerverleih in Deutschland sein. Habe auch schon Flottenmakler und Flottenversicherungen angeschrieben, komme aber nicht weiter. Demenstprechend war ich nun auch gezwungen das Geschäft einzustellen und ich verliere täglich Stammkunden.

Kann mir bitte jemand sagen, wie ich an die entsprechende Versicherung komme?

Ich hoffe Ihr könnte mir helfen.

Achtung: Die benötigte Versicherung ist keine gewerbliche Versicherung sondern eine Mietfahrzeugversicherung. Fachbegriff Selbstfahrervermietfahrzeugversicherung. Die Unterschiede stecken im Detail.

Versicherung, Anhänger
In welchem Fall zahlt Zahnzusatzversicherung?

Hallo zusammen,

nachfolgend ein Beispiel zur Verdeutlichung meiner Frage (entnommen den Bestimmungen der DFV):

"Versicherungsfall ist die nach Abschluss des 4. Versicherungsvertrages erstmals bekannt gewordene oder angeratene, medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden (s. Ziffer 2.1 VB)."

Weiter heißt es: "Wir leisten nicht für: - bei Antragstellung bereits beschädigte oder erkrankte Zähne, - bei Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne"

Wie ist das konkret zu verstehen?

  • Fall 1: Gilt der Zahn noch als erkrankt, wenn die Behandlung zahnmedizinisch als abgeschlossen betrachtet werden kann?

Beispiel: Wurzelbehandlung erfolgreich abgeschlossen und Zahn wurde bei Versicherungsabschluss bereits überkront. Nach Versicherungsabschluss stellt der Zahnarzt fest, dass der Zahn nicht mehr zu retten ist und gezogen werden muss. Zahlt die Versicherung ein Implantat?

Oder auch: Ein kleines Loch wurde vor Versicherungsabschluss erfolgreich mit einer Füllung versorgt. Zahlt die Versicherung dann einen weiteren Schadensfall?

Also: Fallen alle Zähne, an denen ein Zahnarzt mal am Werk war, automatisch aus der Versicherung raus? Sei es nun ein wurzelbehandelter, vor Versicherungsabschluss bereits überkronter Zahn, oder eine sehr kleine Karies, die erfolgreich mit einer Füllung versorgt wurde?

  • Fall 2: Zahlt die Versicherung nicht für Zähne, bei denen vor Versicherungsabschluss eine Behandlung angeraten war, die aber während der Versicherungslaufzeit (auf eigene Kosten) behandelt wurden, und dann ein weiterer Schaden an diesen Zähnen auftritt?

Anders formuliert: Lohnt es sich, zuerst ALLE notwendigen Behandlungen abzuschließen, bevor man eine Versicherung abschließt (Fall 1), reicht es aus, die notwendigen Behandlungen (auch nach Versicherungsabschluss) auf eigene Kosten durchzuführen (Fall 2), oder sind die bereits behandelten Zähne ohnehin vom Versicherungsschutz ausgenommen?

Viele Grüße und Danke schon mal im Voraus :-)

Zähne, Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Zahnarzt, Schadensfall, Zahnfüllung, zahnwurzelbehandlung
Wasserschaden (nicht meine Schuld) an im Keller gelagerten Wohnungstüren (Eigentum des Vermieters) der Mietwohnung. Welche Versicherung ist zuständig?

Ich habe zwei Türen und einen Küchenschrank (gehört zum Inventar der gemieteten Wohnung, nicht mein Eigentum) im Keller zwischengelagert, da ich diese in der Wohnung nicht brauche. Jetzt gab es vor dem Mietshaus einen Wasserrohrbruch, das Wasser ist in den Keller eingedrungen und kurz gesagt die Türen und der Schrank sind Schrott. Habe dies auch meinem Vermieter gleich gemeldet, doch jetzt ist die Frage wer übernimmt den Schaden:

  • Wohngebäudeversicherung des Vermieters? (diese sagt nein und verweist auf Hausratversicherung. Hausverwaltung stellt sich stur)
  • Hausratversicherung? (habe ich nicht und es ist ja auch nicht mein Eigentum das beschädigt wurde und auch nicht meine Schuld dass ein Schaden entstand)
  • Meine Haftpflicht? (weil ich die Türen/Schrank nicht im Keller hätte lagern dürfen?)

Eigtl ist es die Schuld der Stadtwerke, lag auch nicht an höheren Umständen, Hochwasser o.ä., sondern war ein Bruch eines Leitungswasserrohrs, also müssten die/deren Versicherung doch letztendlich zahlen oder?

Interessant anzumerken ist noch, dass die Versicherungsgesellschaft der Gebäuderversicherung (Generali) auch der Vermieter ist. Schon klar warum die Gebäudesicherung den Schaden nicht begleichen will oder?

Wer sollte hier haften und wie sollte man am besten Vorgehen?

Danke für die Antworten

Versicherung, Mietwohnung, Wasserschaden
Kfz Versicherung senken mit 125ccm Maschine?

Hallo Leute,
Da ich noch unter 23 Jahre bin und deswegen bei diversen Versicherungen als fahranfänger gehandhabt werde und aus familiären Gründen mein Auto nicht über die Eltern versichern kann Miete ich seit dem ich meinen Führerschein habe über meinen Arbeitgeber.
Dieser versichert das Auto auch zu sonderkonditionen  und ich bin als Fahrer angegeben.
Demnach sollten meine Prozente die letzten 3 Jahre auch schon gesunken sein, auch wenn noch kein Fahrzeug auf mich persönlich zugelassen war.
In ca 2 Jahren, da bin ich auch schon 23 möchte ich mir aber ein Auto selbst kaufen und muss dann Versicherung selbst zahlen ohne die sonderkonditionen von meinem Arbeitgeber.
Um bis da hin so weit wie möglich mit den Prozenten runter zu kommen habe ich überlegt eine 125ccm Maschine so günstig wie möglich  zu kaufen, die anzumelden und in den Keller zu stellen. Sollen wohl mehrere so machen oder gemacht haben.
Hier tun sich mir mehrere Fragen auf:

1. LOHNT ES SICH ?
Sinke ich tatsächlich dadurch so schnell/weit dass ich die Anschaffungs-,  Versicherungs- und Steuerkosten für die 125er überdecke?

2. WANN KANN ICH EINE MASCHINE ANMELDEN?
Um die Kosten so gering und die Ersparnis so hoch wie möglich zu halten sollte die Maschine so günstig wie möglich sein, schon in der Anschaffung. Da ich sie nicht fahre  und nichtmal den dazu nötigen Führerschein besitze ist mir der Zustand egal, doch ich kann mir vorstellen dass zum anmelden schon eine funktionierende fahrbereite Maschine mit TÜV notwendig ist.

3. KANN ICH SIE ZULASSEN OHNE DEN FÜHRERSCHEIN DAZU ?
Ich habe nur den autoführerschein, damit darf ich das Ding garnicht fahren. Will ich auch garnicht. Ich denke zulassen kann ich sie trotzdem, aber muSs ich einen "pseudofahrer"
Mit der Berechtigung zu fahren angeben ?

4. WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?
Da ich mich noch nie mit Zweirädern beschäftigt habe habe ich keine Ahnung was so ein durchschnittliches Ding bei der durchschnittlichen Versicherung kostet.
Mit wieviel kosten muss ich ungefähr pi mal Daumen rechnen ?

Vielleicht hat das hier ja auch schon der ein oder andere gemacht und kann mir dazu die Fragen beantworten und/oder noch weiteres erwähnenswertes dazu sagen.

Danke Schonmal!
Lg

Motorrad, Auto, KFZ, Versicherung, 125ccm, Prozent

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