Hallo,
folgende Frage ist mir heute aufgekommen:
Vorhin wollte ich auf einer Kreuzung nach links abbiegen und habe, nachdem die Geradeausfahrer durchgefahren sind, noch einen Schulterblick zur Absicherung gemacht.
Der war wohl aber nicht gut genug, denn als ich gerade abbiegen wollte, kam ein Fahrradfahrer auf dem Fahrradweg angefahren, den ich bei der Flüchtigkeit wohl übersehen hatte. Somit habe ich auf der Gegenspur noch einmal anhalten müssen, um den Fahrradfahrer passieren zu lassen. Zu dem Zeitpunkt war immer noch kein Gegenverkehr da.
Welche Strafe hätte ich allerdings erhalten, wenn plötzlich auftauchender Gegenverkehr (der während des Abbiegens noch nicht da war) wegen mir nicht vorbeigekommen wäre? Eigentlich muss das Linksabbiegen ja immer ohne Unterbrechung und somit in einem Zug geschehen. Wäre mein Verhalten in derartigen Fällen als Behinderung oder eine Gefährdung beurteilt worden?
Vielen Dank im Voraus!