Vorfahrtsregelung bei abknickender Vorfahrtsstraße - Fußgänger

5 Antworten

Paragraph 9 handelt vom Abbiegen - einer abknickenden VORFAHRTSTR FOLGEN ist in meinen Augen kein Abbiegen!

Das du bei Fußgängern ansich und überall vorsichtig sein sollst etc. ist was anderes - aber meiner Meinung nach haben sie in DER Situation KEINEN Vorrang

Deine Meinung in alle Eheren, aber der Ersteller des Videos hat recht. Auch an abknickenden Vorfahrtsstrasen haben Fußgänger vor abbiegenden Fahrzeugen Vorrang.

§ 9 StVO

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1 Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.

2 Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen.

3 Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Es wird keine Unterscheidung gemacht, ob es sich um eine nicht vorfahrtsberechtigte oder vorfahrtsberechtigte Straße handelt. Somit gilt das für alle Abbiegevorgänge.


RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 01:08

Dann hat sich der Radfahrer hier aber falsch verhalten und hätte auch die Autos vor fahren lassen müssen und nicht nur die Fußgänger. Zumal er auch Linksabbieger war.

Wer dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrt folgt, muss u.a. Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 Nr. 2 StVO beachten:

Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.

Der querende Fußgängerverkehr auf einer abknickenden Vorfahrtstraße hat also Vorrang. Der Bus hatte keinen Grund zum Hupen.

Hallo,

typisch der "Unsichtbare Christian" aus Aurich in Ostfriesland.

Er treibt es immer mal gerne auf die Spitze.

Ist auch sehr sturköpfig und unbelehrbar.

Bitte nicht so ernst nehmen

Kein Fußgänger, der sein Leben liebt, wird eine solche Überquerung eingehen.

Hansi

Lustig, hab ich erst gestern auch gesehen, und war überrascht. Ich geh allerdings davon aus, wer das so explizit erwähnt, wird da nun kein Blödsinn erzählen.

Nachgelesen: Es geht um einen "Abbiegevorgang". Den macht man auch, wenn man nicht gerade aus (in die Nebenstraße) weiter fährt, sondern, nach links, der Hauptstraße folgend, eben abbiegt.


RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 01:10

Naja ist aber lt. Gerichtsurteil kein Abbiegen sondern eine Vorfahrtsstraße folgen. Das ist ja das Problem.

RhMueLa 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 01:13
@RhMueLa

Zudem die Verkehrsführung ja auch kein direkt abbiegen zeigt durch die Makierungen.