Beerdigungskosten - Geschwister

Hallo Community,

ich habe eine Frage bezüglich der Bestattungskosten auf der rein rechtlichen Seite.

Die Situation gestaltet sich wie folgt:

Der Vater ist im April diesen Jahres verstorben. Die Eltern sind seit 2001 geschieden. Somit muss ja die damalige Ehefrau (sprich Mutter) nichts bezahlen. Demnach fallen doch die Kosten der Beisetzung auf die gemeinsamen Kinder wenn ich das richtig sehe.

Soweit so gut. Beim Beerdigungsinstitut waren wir beide Anwesend. Für den Papierkram musste lediglich einer unterschreiben und als Ansprechpartner dienen. Dieses war dann meine wenigkeit in diesem Falle. Die Bestattung ist logischerweise schon gelaufen und die Kosten sind beglichen. Allerdings wurden diese von mir erstmal alleinig bezahlt, da ich dafür ja unterschrieben habe.

Das Problem ist nun das folgende, dass sich mein Bruder dagegen stäubt die hälfte der Bestattungskosten zu übernehmen da er laut eigener Aussage mit 19 Ausgezogen war und bis heute keinen Kontakt zu beiden Elternteilen haben wollte (er ist mittlerweile 36). Somit müsste ich die ganzen Kosten tragen. Müsste er nicht eigentlich dennoch zu 50% dafür aufkommen?

Das Erbe haben wir beide ausgeschlagen, aber nichts destotrotz hätte sich die "Stadt" die Kosten sich sowieso von uns wiedergeholt da wir beide keine wirtschaftlich schwere Situation haben.

Weitere Frage ist nun; was kann man in meiner Situation tun? Ich glaube nämlich das ich im Recht bin und er mir 50% erstatten muss.

Wenn die ganze lage zu meinen Gunsten ausfällt (wovon ich ausgehe). Hätte jemand die Passenden Paragraphen für mich?

Ich danke allen Antwortern im Vorraus und wünsche ein schönes Wochenende.

Veno.

Recht, Anwalt, Gesetz, Bestattung, Beerdigung, Geschwister, Todesfall

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