Todesfall im Ausland

3 Antworten

Beim Vater Steht dir 3 Tage Sonderurlaub zu. Das ist deutsches Recht .Was Ihr in der Schweiz habt ,da wir es Ähnlich sein.


Familiengerd  20.11.2014, 23:58

Beim Vater Steht dir 3 Tage Sonderurlaub zu. Das ist deutsches Recht.

Und wo oder woraus - bitte schön - soll sich das nach angeblich "deutschem Recht" ergeben? Im BGB § 616, das anwendbar wäre, steht es so jedenfalls nicht!!

Mehr Tage werden es nicht, nur weil der Vater im Ausland lebt..........

nicht mehr. da wirst du wohl deinen eigenen Urlaub "anzapfen" müssen.