Anzeige aufgrund einer Falschaussage widerlegen oder ruhen lassen?

Meine Tochter und ich wurden wegen eines Unfalls verursacht durch unseren Hund im Mai diesen Jahres auf Treiben eines "Freundes" (jetzt nicht mehr!) wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Mit dem Mann habe ich selbst am Unfalltag gesprochen, der gab uns gar keine Schuld an seinem Sturz, ja, er habe sich erschrocken, aber er ist blöd ausgewichen und musste natürlich hinfallen - aber nicht wegen dem Hund. Von einer Anzeige hielt er nichts. Er erkundigte sich sogar nach meiner Tochter, die letztlich auch gestürzt war und einige unangenehme Schürfwunden (Schotterweg) davontrug.

Wie sich nun herausgestelllt hat, hat der Geschädigte uns auch nicht persönlich angezeigt, sondern seine Tochter. Ich vermute sogar ohne dessen Kenntnis oder Willen, aber das tut vermutlich nichts zur Sache.

Laut Aktenlage hat sie aber ihre Anzeige gegen uns auf die angebliche Schilderung ihres Vaters gestützt. Er soll ihr gesagt haben, dass meine Tochter die Leine nicht festhielt, sondern darauf stand. Das bedeutet nämlich, dass der Hund sich tatsächlich losgerissen hätte, und uns eine Fahrlässigkeit vorgworfen werden könnte, was aber nicht der Fall war und durch die Freundin meiner Tochter bestätigt werden könnte.

Meine Tochter wurde im Juni angezeigt, ich erhielt eine Anzeige erst im August. Aktuell haben wir also zwei Anwälte mit dem Vorgang beauftragt.
Ich bin die Halterin, war aber bei dem Unfall nicht dabei, kann also eigentlich nicht viel dazu aussagen.

Der Ausgang beider Ermittlungsverfahren hat möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf ein nachfolgendes Verfahren durch das Ordnungsamt. Wenn uns also keine Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Vergehen nachgewiesen werden kann, ist das natürlich besser für uns. Anderenfalls hat das Folgen für den Hund, schlimmstenfalls bis zur Beschlagnahmung.

Kann man das schon eine vorsätzliche eine Falschaussage nennen? Sollte man dagegen vorgehen? Was passiert, wenn wir dazu z. B. noch den Geschädigten persönlich befragen lassen würden?

Seit Monaten bangen wir wegen der möglichen Folgen durch das Ordnungsamt, ich musste eine neue Versicherung abschließen und wir haben zwei Anwälte beauftragen müssen. Ganz abgesehen davon, dass wir ziemlich verunsichert sind, wenn wir mit dem Hund rausgehen. Was auch nicht gerade hilfreich ist (Hundehalter wissen was ich meine).

Meinen Anwalt werde ich dazu natürlich auch noch näher befragen, aber ich würde gern eine tendenzielle Meinung dazu von euch lesen. Gerne auch mit fundiertem Fachwissen.

Recht, Hundehaltung, Strafanzeige, Strafrecht, Straftat, Straftatbestand

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