Falsche Daten auf dem Bußgeldbescheid?
Guten Tag Freunde,
Ich mach’s ganz kurz. Ich habe vor ein paar Tagen ein Bußgeldbescheid bekommen auf dem mein Geburtsdatum komplett falsch geschrieben ist. Weder der Tag noch der Monat und erst recht nicht das Jahr stimmen. Meine Frage ist nun, kann dieser Bußgeldbescheid dadurch als Ungültig gewertet werden? Kann mich ja auch ganz „dumm“ stellen und behaupten da ich mir nicht sicher bin ob ich überhaupt gemeint bin, da ja ein ganz anderes Geburtsdatum als meins drauf steht ?
5 Antworten
Laut OLG Düsseldorf ist der Bescheid gültig, wenn Geburtsdatum und –ort falsch angegeben sind, die anderen Angaben (Name, Vorname, Wohnort) jedoch zutreffend sind. Das OLG Saarbrücken entschied, dass auch die Anrede „Frau“ bei einer männlichen Person nicht zur Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids führt.
Naja, die POlitiker "verbieten" das Rauchen wegen Gesundheitsgefahr, Chemie in Lebensmitteln wird ab in 100 Jahren verboten oder die Verteidigung am Hindukusch für überlebensnotwendig erachtet. Die sind also weniger gesundheitsgefährlich als Rauchen. Gut das wir drüber gesprochen haben
Ist gültig vermutlich, oder Anwalt beauftragen...
Tja, immer wieder lustig was für ein 100% regelkonformes Verhalten der Staat verlangt und was für einen totalen Bullshit er selber verzapft.
Meine Adresse war falsch daher keine Zustellung. Strafe für falsche Adresse bekommen. Nachgewiesen das ich die richtige angegeben habe. Und was passiert dann? Wiederholung...
OK, der Fehler liegt an der Verwendung von SAP, die sind zu blöd meine Adresse sauber und richtig darzustellen. Aber das interessiert weder die Behörde noch SAP...
Mir fehlen da mittlerweile auch einfach nur noch die Worte.
Wenn denn der Anwurf stimmt, ist er gültig, so auch in unserer Kreisverwaltung.
Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
Einfach Einspruch einlegen, mit dem Hinweis das du das nicht bist, sondern am xx,xx,xxxx geboren. Sollte deshalb eine Gerichtsverhandlung einberufen werden,kannst du den Einspruch jederzeit zurück ziehen..
Ich bin schon zweimal damit durchgekommen.
Beim ersten Mal hatte die Polizei das falsche Kennzeichen aufgeschrieben, Einsprucheingelegt und nie wieder was davon gehört. Beim zweiten Mal ist der Bußgeldbescheid nur angekommen, weil der Postbote mich kannte, die Adresse aber eine ganz andere war. "Lerchenweg statt Lärchenweg". Auch davon habe ich nie wieder was gehört. Nicht mal Einspruch eingelegt.
Nein, du musst trotzdem zahlen.
alles klar danke 😊