Ist es möglich, eine Strafanzeige in einem anderen Bundesland zu stellen

Ich werde jetzt demnächst wegen Montur weit entfernt von meinem jetzigen Wohnort in einem anderen Bundesland arbeiten. Jetzt habe ich das Problem, daß ich ab Mitte nächsten Monats eine Strafanzeige gegen eine Person stellen möchte.

Ich werde längere Zeit in der Stadt, wo mein neuer Arbeitseinsatz ist, bleiben, weil mir dort vom Arbeitgeber eine Dienstunterkunft gestellt wird.

Kann ich von dort aus an die dortige Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Strafanzeige stellen? Gegen die Person, die sich noch an meinem jetzigen Wohnort befindet? Oder ist das unzulässig?

Bitte ratet mir nicht bloß: "Zeigen Sie den Mann doch einfach an ihrem Wohnort an!" Die Person, die ich anzeigen möchte, hat Strafvereitelung bzw. Strafvereitelung im Amt begangen. Und mein Wohnort selbst würde das bearbeiten: Ich warte jetzt noch auf eine Reaktion auf meine Strafanzeigen vom Juli 2013, die ich zum Einen wegen Prozessbetrug, und zum anderen gegen den Polizisten, der eine zwanzigseitige Akte diesbezüglich einfach unterschlagen hatte, anstatt sie der Staatsanwaltschaft auszuhändigen eingereicht hatte: Die Staatsanwaltschaft schaltet sich einfach stur, sie MÖCHTE solche Fälle nicht bearbeiten, und legt daher solche Sachen trotz schriftlicher Beweise etc. einfach in eine Warteschleife.

Wie gesagt: Wenn ich mich längere Zeit, also wenigstens mehrere Wochen am Stück, in einem anderen Bundesland als meinem Wohnort aufhalte, zum Beispiel aus Berufsgründen, kann ich Strafanzeigen oder Klagen dann auch bei den dörtigen Behörden stellen? Oder müsste ich das wirklich an meinem Wohnort tun, zumal dieser Wohnort sich als so korrupt erwiesen hatte?

Klage, Strafanzeige
Brauche Hilfe wegen angeblichem Warenbetrug

Hallo, ich wurde vor kurzem von der Polizei angerufen und die teilten mir mit, dass ich angezeigt wurde wegen Warenbetrug. Jetzt soll ich morgen vorbei kommen und mich dazu äußern. Hab auch vor hinzugehen und eine Aussage zu machen, denn meines Wissens habe ich keinen Warenbetrug begangen.

Ich erklär mal kurz was war:

Also ich hab vor ein paar Monaten eine Handtasche über ebay verkauft. Warenwert 40€. In der Artikelbeschreibung stand neu-ohne Etikett. Was sie auch war (hatte sie damals geschenkt bekommen, sie war abgrundtief hässlich, also gar nicht mein Geschmack und deshalb neu und unbenutzt) Bevor ich sie eingestellt habe, war sie im Keller. Etwas eingestaubt, aber nicht verdreckt ö.ä. Ich habe in dem Zustand Fotos gemacht und die Auktion gestartet und eine Dame hat sie dann auch ersteigert und einen Tag später, dass Geld überwiesen. Dann hab ich die Tasche genommen, mit einem Lappen von bisschen Staub befreit und mit meinem Freund zusammen verpackt und verschickt.

So ca. 1-2 Tage nach dem die Dame die Tasche erhalten hat, bekam ich eine Nachricht, dass sie unzufrieden ist. Die Tasche hätte diverse Flecken und Gebrauchsspuren/Abnutzungen? Und sie möchte, dass ich sie wieder zurück nehme + Hin- und Rückversand. Da wir die Tasche aber ein paar Tage zuvor noch in den Händen hatten, wussten wir dass das nicht sein kann. Also hab ich auf ihre Nachricht nicht geantwortet, weil ich mir keiner Schuld bewusst war/bin. Sie hat dann einen Fall in ebay eröffnet. Die wollten, dass ich ihr die Kosten erstatte und ebay schreibt ihr dann, dass sie mir die Tasche zurücksenden soll, sobald sie ihr Geld erhalten hat. Auf diese Forderung bin ich natürlich auch nicht eingegangen.

Ich hörte dann auch nichts mehr von ihr... bis vor ein paar Tagen.

Jetzt zu meinen Fragen: - Wer liegt in der Beweislast? Muss ich beweisen, dass ich die Ware in einwandfreiem Zustand verschickt habe? Oder die Käuferin? - Sollte ich, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, eine Aussage bei der Polizei machen? Oder ist das eher abzuraten? - Wie geht es dann weiter, nach dem ich meine Aussage gemacht habe? - Ist es wahrscheinlich, dass sie damit durchkommt und ich eine Strafe erhalte oder eher, dass das Verfahren eingestellt wird? - Mit welcher Strafe ist zu rechnen? (Bin 25, nicht vorbestraft)

Ich habe wirklich niemanden vorsätzlich betrogen... Meine ganzen anderen ebay Bewertungen sind auch alle positiv. Hat das irgendeinen Einfluss?

Bitte um schnelle und hilfreiche Antworten. Viele Grüße memories

Betrug, Polizei, Anwalt, Gericht, Jura, Strafanzeige, Strafe, Warenbetrug, Beweispflicht
Anzeige wegen Betrugs, Onlinehändler zahlt Geld nicht zurück

Hallo zusammen, lohnt es sich, oder ist es überhaupt möglich in dem Fall Strafanzeige zu stellen?

Fall: meine Freundin möchte mir zum Geburtstag eine Uhr, von einem Onlineschmuckhändler .....24.de schenken, die Uhr ist auf der Internetseite mit einer Lieferzeit von 5 Tagen angegeben, bis zu meinem Geburtstag sind es noch fast 10 Tage. nach 5 Tagen erscheint die Uhr nicht, auf Nachfrage wird sie vertröstet und das noch weitere 3 Monate nach Geldeingang. Es wurde Wahre mit einer kurzen Lieferzeit angegeben, die der Händler überhaupt nicht besaß, also forderte meine Freundin die Stornierung mit Rückzahlung wegen nicht erbrachter Leistung. Der Händler stimmt zu, spricht die Stornierung aus und fügte an auf die Rückzahlung müsse eine Bearbeitungszeit von bis zu 22 Tagen beachtet werden. Nach Ablaufen der Frist, fragt meine Freundin nach, was mit der Rückzahlung ist, die Antwort der Firma war "es tut ihnen leid, die Buchhaltung kümmert sich drum es dauert maximal 4 Wochen. Es passierte wieder nichts und selbst drohen mit rechtlichen Schritten ließ die Zuständigen für weitere 5 Monate nicht reagieren. Jetzt habe ich den Kontakt nochmal aufgenommen, mit der Aussage eine Strafanzeige zu stellen und sämtliche Beschwerde Foren von der Vorgehensweise dieser Firma zu unterrichten . Ich habe eine Frist von ca. 7 Tagen gesetzt. Der Antwort besagte, es wird der Buchhaltung mit absoluter priorität gemeldet, das Geld ist zu ablauf der Frist überwiesen. Doch es kam nicht und es kam auch ertmal keine Mail die es klären würde.

Kann man in dem Fall Strafanzeige wegen Betrugs stellen? Oder gibt es einen noch besseren Weg?

Recht, Online-betrug, Strafanzeige

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