Was passiert nach einer Strafanzeige wegen Betruges/Heiratsschwindler?

Hallo ihr Lieben Ich habe eine Frage zum Thema Strafrecht. Folgendes ist letztes Jahr passiert .... ich bin einem Betrüger/Heiratschwindler auf den Leim gegangen , und er hst mich um ca 2400 Euro betrogen. Anzeige bei der Polizei wurde daraufhin im Juli 2015 gemacht. Leider ist dieser Mensch ein bekannter Betrüger und hat aktuell 46 Strafanzeigen am Hals. Im August wurde er für 5 monate inhaftiert , da er gegen eine Bewährung verstossen hatte . Im Februar 2016 schrieb ich ihn erneut an, was mit der Rückzahlung wäre,da er mir davor eine annerkennung seiner schuld plus ratenzahlung unterschrieben hatte . Dann ging er leider ins Gefängnis. Im februar zeigte er sich gestandig und überweiste drei monare lang 150 euro . Dann versprach er , die Restsumme bis 31.8. komplett zu bezahlen. Geld kam keins, dafür schreibt er mir , er hätte ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen und die Daten waren angeblich alle falsch. Das Schreiben will er auf biegen und brechen nicht zeigen, sondern versucht mich einzuschüchtern indem er mir erzählt, er hätte einen Termin mit dem Richter und dem Staatsanwalt gehabt . Zum Gespräch ! Ist ja ganz was neues, das Täter jetzt Vorgespräche haben und ich als das Opfer noch nicht mal Bescheid bekomme. Kann mir hierzu vielleicht einer was erzählen, wie sowas weitergeht nach so einer Anzeige und ob ich mir das gefallen lassen muss? Er droht mir jetzt damit, das ich Post vom Gericht und der Staatsanwaltschaft bekomme, da ich ihm mit Anwalt und einer erneuten Anzeige gedroht habe

Betrug, Strafanzeige
Kiffende Nachbarn?

Hallo, ich bin Eigentümer von einer Wohnung in einem kleinerem Hochhaus mit 7 Etagen von jeweils 3 Parteien. Ich bewohne eine Wohnumg in der 4. Etage.

Leider wohnen Mieter auf der zweiten Etage, die ständig auf dem Balkon kiffen. In der dritten Etage wohnt ein Ehepaar, welches fast täglich die Enkelkinder zu Besuch hat.

Wir beide haben die kiffende Familie angesprochen, nur hält es nicht lange an.

Ich rief vor 2 Tagen freundlich herunter, ob man drinnen kiffen könnte, denn die ganze Wohnung würde stinken. Mit meinem Nachbarn unter mir habe ich geredet und er meinte, dass er sie mehrfach angesprochen hätte.

Nun ging es wieder los, nur dieses mal war ich nicht mehr freundlich und habe mit der Taschenlampe runter geleuchtet und "Scheix Kiffer" gebrüllt.

Wie beim ersten mal sind die Leute sofort rein gegangen.

Ich habe jedoch keine Lust, die Leute jedes Mal verbal durchzurütteln, zumal es eh nicht lange anhält, aber ich möchte meine Balkontüre offen lassen, ohne das meine Wohnung wie eine Kifferhöhle stinkt.

Ich spielte mit dem Gedanken, deren Wohnungstüre mit einem Plakat aus ein paar DIN A4 Blättern zu zu pflastern, aber ich denke, dass dies rufschädigend und ein Eigentor sein könnte.

Drogen zu konsumieren ist ja leider auch keine Straftat.

Oder sollte ich wegen Drogenbesitz, denn wer Drogen konsumiert, wird diese auch besitzen, Strafanzeige erstatten? Könnte es Wirkung zeigen, wenn ich zeitgleich wegen der minderjährigen Kinder im Haus das Jugendamt einschalte?

Der Geruch macht mich wahnsinnig, mir wirds davon übel.

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Kann man Verwalter wegen Nötigung und Gelder Veruntreuung anzeigen?

Ich habe im letzten Jahr meine Wohnung verkauft am 31.3.15 und jetzt in diesem Jahr bekomme ich zwei Hausgeldabrechnungen von 2014 und von 2015 (1.1. bis 31.3.15.) Jetzt ist es so, dass der neue Eigentümer über meine Belange abgestimmt hat, obwohl hier Rechnungen vom Mai 2015 und Juni 2015 und auch Dezember 2015 drin sind. Z.B. ist eine Rohrreinigung vom 21.5.15 dabei, obwohl ich kein Besitzer mehr war und seit Juli 2015 auch kein Eigentümer mehr bin und jetzt im April 2016 hat er mir die Abrechnungen erst zugesandt.. Darf der neue Eigentümer überhaupt über meine Belange und Abrechnungen abstimmen? Eine Abrechnung rührt von 2014 und die andere von Januar bis März 2015.

Über diese beiden Abrechnungen hat der neue ET abgestimmt? Beide Abrechnungen waren falsch, da er die ganzen Kosten, welche nach dem 31.3.15 angefallen sind, alle auf mich, bzw. in den zeitraum 1.1.15 bis 31.3.15 anteilig umgelegt hat. Z.B. Heizungsrechnung, Dezember 2015, Rohrreinigung 21.5.15 etc. Darüberhinaus waren alle Miteigentumsanteile falsch und nicht nach der teilungserklärung. Auch die Qudratmeterzahl war falsch. Im Protokoll steht, dass das mit der Quadratmeterzahl geringfügig ist. Ich weiß nicht, ob das geringfügig ist wenn eine Eigentümerin 11 QM mehr hat.

Dann hat er fürs letzte Jahr und vorletzte Jahr Hausgeldzahlung einbezogen, da es 5 Monate lang keinen Verwalter gab. 203 Euro mal 5, also habe ich 1015 Euro nachbezahlt. In diesem Betrag sind aber auch Verwaltervergütung enthalten. Fallen die jetzt auch an, wenn es keinen Verwalter gibt. Da von Oktober 14 bis Ende Februar 15 keinen Verwalter gab und der neue Verwalter erst ab 1.3.15 eingetreten ist.

Jedenfalls will der Verwalter jetzt aus beiden Abrechnungen Geld, obwohl die beide falsch sind. Die eine Abrechnung von 2014 die im April 2016 beschlossen wurde über 1300 Euro kann ich ja meinem Mieter gegenüber garnicht mehr abrechnen.

Jetzt droht er mir mit gerichtlichem Mahnbescheid wenn ich das nicht bis 23.5.16 bezahlt habe. Ist das nicht Nötigung?? Es hat im 7. April 16 eine EV gegeben. Der neue ET könnte ja theoretisch Klage gegen die Abrechnung eingereicht haben. Schliesslich hat er einen Monat Zeit und einen weiteren Monat Zeit die Klage zu begründen. Also bis 7. Juni 16. Ist das dann nicht Nötigung und kann ich dagegen Anzeige erstatten?

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Strafanzeige und Wohnungsverweisung mit 10 tägigem Rückkehrverbot zurücknehmen?

Wir waren auf einer Feier und es kam auf dem Heimweg zu einem verbalen Streit. Wir waren beide alkoholisiert. Beim Eintreten in die Wohnung bin ich heftig auf die Treppe gestürzt. Meinem Partner gelang es unter Kraftaufwand schließlich mich in die Wohnung zu bugsieren.(ich habe mich sehr gewehrt) In der Wohnung angekommen verspürte ich starke Schmerzen im Rücken beim Ausziehen und wollte ärztliche Hilfe. Mein Partner hat es als hysterisch abgetan.Daraufhin bin ich fast unbekleidet aus die Straße gelaufen und habe vom Handy die Feuerwehr gerufen. Diese traf wohl kurz später ein die Polizei war auch direkt da. Im Krankenhaus wurde eine starke Rippenprellung sowie Abschürfungen an den Knien festgestellt.Mein Partner wurde von der Polizei der Wohnung verwiesen und erhielt ein 10tägiges Rückkehrverbot. Nach einem Tag durfte ich das Krankenhaus verlassen. Ich habe viel über diesen Vorfall nachgedacht und bin mittlerweile der Überzeugung dass mein Partner mir wirklich nur helfen wollte und mich nicht geschupst hat.(steht in der Dokumentation die ich heute erhalten habe)Ich bin früher Opfer häuslicher Gewalt gewesen und als mein Partner mich in die Wohnung geschleift hat (sehr peinlich) habe ich seine Griffe als Tätlichkeit empfunden!!Im Krankenhaus habe ich der Sozialberatung direkt gesagt dass mein Partner mich nicht geschlagen oder geschubst hat. Ich habe auch heute bei der Polizei angerufen und gebeten das Rückkehrverbot aufzuheben da ich in meinem alkoholisierten Zustand wohl Wahrnehmungsstörungen hatte...(bedingt durch die früheren Erfahrungen)Leider konnte ich den zuständigen Sachbearbeiter heute nicht mehr erreichen. Was kann ich sonst noch tun? Persönlich zur zu meinem Sachbearbeiter bei der Polizei gehen? Ich habe nicht meinen Partner zu Unrecht beschuldigt in meinem Kontrollverlust!! Mir ist die ganze Sache überaus unangenehm weil ich durch meine falsche Wahrnehmung meinen Partner in ein falsches Licht gestellt habe und das hat er nicht verdient!! Wir hatten beide getrunken und ich habe die Kontrolle verloren

In der Dokumentation steht übrigens auch dass wir vorher nie körperliche Auseinandersetzungen hatte und es sei davon auszugehen dass man sich nach Ausnüchterung wieder versöhnt!! Ich hatte 1,4 und mein Partner 0,7 Promille

Strafanzeige

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