Weil hier immer wieder die Frage nach den Bedingungen für einen Austritt auf den Kirchen erfragt wird: landet man eigentlich automatisch da drin?
Ich weiß, dass man offiziell gegen Gebühr austreten kann - nur finde ich es ziemlich unfair, dass es eine Gebühr zwischen 0 und 60€ gibt, wenn man nie eine Wahl hatte.
Wie geht also der Eintritt in die Kirche von Statten. Nehmen wir mal an, man hat das Pech in eine religiöse Familie hineingeboren zu werden. Wird es dann angegeben bei der Geburt? Später bei der Taufe, oder wann gilt man offiziell als "eingetreten".
Ich meine, ich kenne es, das man bei Formularen einfach ankreuzt: "keine Religion" und "nein, verschwindet mit eurer Kirchensteuer, den Mist will ich nicht" - und dann fragt niemand nach, aber, ich wurde nicht getauft, meine Eltern haben ganz sicher auch sowas nie gesagt, wenn gefragt worden sein sollte, dann ganz sicher wurde da "keine Religion" angegeben.
Reicht es auch bei kirchlich erzogenen Kindern, wenn die einfach nicht mehr mitmachen und später immer "Keine Kirchensteuer" ankreuzen?
Wie läuft also ein "Eintritt" da formell? Gibt es einen? Und muss man dann überhaupt zwingend auch "austreten" wiederum formell?