Bereiter- darf man das ohne Ausbildung?!

Hallo Seit einigen Jahren habe ich es mir privat zur Aufgabe gemacht meine (eigenen!) Pferde selbst einzureiten oder sogenannte "Problempferde" zu kaufen um mit ihnen zu arbeiten. Manche dieser Pferde behalte ich für andere versuche ich einen guten Besitzer zu finden nachdem sie wieder "normal" reitbar sind. Ich habe das bis jetzt immer nur mit Pferden gemacht die entweder mir oder einem anderen Mitglied meiner Familie gehörten und dementsprechend nie Geld dafür verlangt.

Nun kam letzlich aber eine Bekannte aus dem örtlichen Reitverein auf mich zu als ich mit einem meiner Jungpferde auf dem Platz war. Wir haben uns erst ganz nett unterhalten, und dann fing sie an mir von ihrer Stute zu erzählen, die wohl 5 Jahre alt wäre und noch nicht eingeritten. Angeblich fände sie keinen Bereiter, mit dem sie ( also die Besitzerin) klar käme und sie fände das immer so toll wie ich mit meinen Pferden umgehe ( sie hat ziemlich geschleimt und eigentlich konnte ich sie noch nie leiden) Auch sagte sie dass sie mich "selbstverständlich dafür bezahlen würde" .

Ich habe abgelehnt mit der Begründung dass ich momentan für sowas keine Zeit hätte. Aber jetzt fang ich doch an mir Gedanken zu machen ob sowas überhaupt gehen würde. ich habe ja keine richtige Ausbildung gemacht, und bin auch nirgendswo als Bereiter eingetragen. Demnach wollte mich diese Frau doch eigentlich zum Schwarzarbeiten animieren oder? und darf man sowas überhaupt ohne Ausbildung machen, selbst wenn es versteuert wäre?

Wie gesagt habe es nicht vor, ich bin mit meinen eigenen Hottes ausgelastet genug, aber mich würde mal die rechtliche Grundlage interessieren.

Steuern, Pferd, Ausbildung, Reiten, Schwarzarbeit, Bereit
Eröffnungsbilanz aufstellen? Was muss rein?

Hallo!

Ich habe per 01.01. eine Kapitalgesellschaft gegründet und soll jetzt an das Finanzamt eine Eröffnungsbilanz schicken. Bitte keine wenig hilfreichen Tipps, a la "scuh dir nen Steuerberater"!!! Das mach ich noch, aber im Moment habe ich keine Zeit dafür und eine EB aufzustellen ist ja eigentlich nicht so kompliziert...

Die Frage die sich mir jedoch hier stellt (und die hoffentlich jemand beantworten kann), ist welche Posten ich hierdrin aufführen muss? Da es sich um eine komplette Neugründung handelt und alle Einkäufe erst nach dem 01.01. erfolgt sind ist zum Start quasi NICHTS vorhanden. Keine Möbel, kein Warenbestand, keine Forderungen, N I X.

Was muss ich also neben meinem Stammkapital also noch mit aufnehmen? Wie sieht es mit Gebühren für den HR-Eintrag, die Notarkosten und die Gewerbeanmeldegebühr aus? Muss ich das schon in der EB berücksichtigen? Eventuell schon als Rückstellung? Oder kommt sowas in die allererste Eröffnungsbilanz nicht herein? 1.Gewerbeanmeldung war zusammen mit der Gebührenzahlung bereits Ende Dezember. 2.Die Leistung des Notars ebenso, aber die Rechnung hierfür erst im Januar. 3.Der HR-Eintrag und die Gebührenrechnung erfolgten dagegen beide erst im Januar.

4.Sollte eine der 3 oben genannten Posten mit reinfließen müsste ich demensprächend auch ein Darlehen und einen Darlehensvertrag darüber mit Datum 01.01. aufsetzen, da die Gesellschaft ja bei Null startet, oder?

Vielen Dank für die Hilfe zu meinen oben genannten Punkten! Für die genaueste Antwort gibts dann auch die "hilfreichste Antwort"! :-)

Buchhaltung, Steuern, Bilanz, Finanzamt, Rechnungswesen, Unternehmen

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