(Ex-)Partner verkauft bei Ebay - Steuerhinterziehung - ich weiß nix, werde aber haftbar gemacht

Hallo,

ich stehe vor einem großen Problem - vllt wisst ihr Rat:

Ich hatte bei Ebay ein Mitgliedskonto, mein Noch-Ehemann hat darüber privat ein paar Artikel verkauft. Irgendwie hat er Lunte gerochen und sich bei Ebay gewerblich angemeldet (mit USt-Nr etc), um mehr Artikel zu verkaufen. Soweit kein Problem.

Jedoch hat er wohl, ohne mein Wissen, keine Steuern an das Finanzamt gezahlt.

Und nun kommt das Problem:

Da das Ebay-Konto damals noch auf mich lief, wurde ich nun vom Finanzamt angeschrieben und es wurde mir mitgeteilt, dass mir Haft-/Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung droht, wenn ich nicht sofort einen Betrag von 15.000€ zahle.

Ich bin kopflos, denn das Geld habe ich nicht. Ich wusste ja nicht mal davon, dass er keine Steuern zahlt. Und das Schlimmste ist, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt und mich mein Ex-Partner mit Sicherheit nicht in Schutz nimmt, indem er die Schuld auf sich nimmt.

Ich bin am Verzweifeln. Mit einer Selbstanzeige würde ich doch die Tat eingestehen, Aber ich habe doch nichts gemacht. Selbst eine Verjährungsfrist ist noch nicht passend, denn die Anzeige beläuft sich auf einen Zeitraum der letzten 3,5 Jahre.

Im Oktober bin ich zu einer Anhörung vorgeladen.

Könnt ihr mir helfen? Hat jemand schon mal sowas erlebt? Was kann ich machen?

Bitte helft mir.

P.S.: Unseriöse bzw unpassende Aussagen sind nicht erwünscht. Mir geht es schon schlecht genug, als dass ich noch doof gemacht werden möchte. Danke.

Steuern, eBay, Gericht, Anzeige, Finanzamt, Partner, Strafe
Steuerrecht: Einkommensteuer Einzelunternehmer

Ich habe schon einigen Seiten dazu gesehen aber meine Frage ist noch in meinem Kopf als ungelöst 'markiert'.

Die Einkommenssteuer, speziell Alleinunternehmer.

Wird diese denn nicht nur auf die Gelder/ Summen angerechnet die man sich vie Privatentnahme aus seinem Gewerbe rausgenommen hat? Oder gilt hier wirklich der erwirtschaftete Gewinn im Unternehmen? Der ist doch aber nicht gleich Einkommen für mich wie bei einem Arbeitnehmer der Lohn. Theoretisch vielleicht schon, aber wenn ich das Geld nicht anrühre oder sogar weiter investiere?

Varianten: a) Privatentnahmen 8000€ im Jahr <- liegen im Freibetrag, somit keine Eink.-Steuer? bitte verschont mich mit den 'copy&paste' definitionen die man überall findet. die sind nicht die Antwort auf meine Frage.

b) Gewinn im Unternehmen: 20.000€ /keine Privatentnahmen. keine Eink. Steuer / Gewerbeertragssteuer fällt auch nicht an - wegen Freibetrag 24500€?

c) Mein Warenbestand steigert sich im Geschäftsjahr von 20.000 auf 30.000€. nicht durch Fremdkapital, sondern weil sämtliche Gewinne wieder in Waren investiert wurden. Hier sind ja in dem Sinne keine Gewinne vorhanden. Also fallen beide o. g. Steuern weg. Aber fällt hier eine andere an? Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat da zusieht

d) wie schaut c aus wenn da ein erheblicher Anteil Fremdkapital dabei ist.

Besten Dank

Steuern, Einkommensteuer, Steuerrecht, Einzelunternehmen

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