Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines dualen Studiums (2011-2015).

In 2011 habe ich zeitgleich eine Ausbildung und ein Studium an einer privaten Hochschule angefangen. Ende 2013 beendete ich meine Ausbildung und arbeite nun Vollzeit. Letzte Jahr habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eingereicht. Meine Ausgaben für das private Studium beliefen sich auf 350 € im Monat. Im Jahr 2013 waren dies Kosten von 2.100 € (Juli - Dezember). Während meiner Ausbildung habe ich unter den Freibetrag von ~8.000 € verdient und hätte ja für dieses Jahr keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der gleiche Sachverhalt war in 2012, wo ich 4.200 € für die Hochschule bezahlt habe und weniger als 8.000€ verdient habe. In 2013 reichte ich dann rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2011 und 2012, sowie die Steuererklärung für 2013 ein. Ich erhielt zwar eine angemessene Summe zurück, es wurde jedoch trotzdem ein Betrag festgesetzt. Was ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt fragte war, ob ich nicht, aufgrund dem Verdienst <8.000 € in 2011 und 2012, einen Verlustvortrag aus diesen Jahren aufbaue.

Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.

Frage: Ich dachte immer, dass durch Einkommen < 8.000 € eine Zahlung von Lohnsteuer ausgesetzt wird. Falls das Einkommen 8.000 € übersteigt, werden die absetzungsfähigen Werbungskosten gegen gerechnet und die Lohnsteuer für das neu ermittelte Einkommen von der gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wieder zurück gezahlt. Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben? Für das Jahr 2014 würde ich gerade mal die Häfte zurückbekommen und hatte Werbungskosten von über 8.000 € (Uni, Fahrten, Pauschalen etc.)

Falls der gute Herr (Was ich natürlich annehme aber die Erklärung mir nicht ganz plausibel erscheint) recht hat, reicht eine einfache Antwort (würde mich aber auch sehr über eine detailierte Antwort freuen).

Danke vorab für ihre Bemühungen und viele Grüße, Selyria21

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Lohnsteuer
Steuerschätzung,Konto- und Lohnpfändung, Steuererklärung, Kontoauszüge der letzen 5 Jahre?

Hallo liebe Community, als allererstes möchte ich euch bitten abfällige und besserwisserische Kommentare für euch zu behalten. Ja ich habe kapiert, dass das blöd von mir alles war, aber nun versuche ich ja eine Lösung dafür zu finden.

Die Umstände:

Das Finanzamt erhebt eine Steuerschätzung für 2009 bis 2013 von rund 6500 € und pfändet somit mein Konto. Da ist nicht so viel drauf um alles zu pfänden. Jetzt habe ich eine Ausbildung angefangen und Lohnpfändung geht auch nicht, da ich einen nicht pfändbaren Betrag verdiene. Ich war als Promoter selbständig, aber nicht die ganze Zeit. Ab und zu auch im Angestelltenverhältnis, hatte aber mein Gewerbe die ganze Zeit nicht abgemeldet. Aufgrund "beschissener" Umstände, habe ich leider alle meine Belege verloren, somit kann ich nicht mal rekonstruieren, was ich 2009 bis 2013 verdient habe.

Ich habe bereits alle Agenturen angeschrieben, bei denen ich tätig war und die es noch gibt mit der Bitte mir die Rechnungskopien zukommen zu lassen.

Fragen:

  • Muss ich bei den Steuererklärungen meine Einnahmen belegen?
  • Muss ich zu den Steuererklärungen auch jeweils die Anlage N ausfüllten?
  • Kann ich bei meiner Bank die Kontoauszüge für diesen Zeitraum erbitten? Wenn ja, was kostet so etwas im Schnitt?
  • Kann das Finanzamt gleichzeitig meinen Lohn und mein Konto pfänden oder geht nur eines vom beiden?
  • Was kann ich sonst tun, um dieses Problem so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen oder an meine mir monatlich zur Verfügung stehenden 250 € zu kommen?
  • Was ist mit Agenturen, die nicht mehr existent sind? Muss ich dafür auch Einnahmen angeben?

Für jede Frage, die der Klärung dienen, bin ich ich offen. Ich bitte um eure Hilfe und danke euch schon mal im Voraus.

Steuern, Selbständigkeit, Bank, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Lohn, Pfändung
Ist es möglich einen Minijob nachträglich "umzuwandeln" zu einer kurzfristigen Beschäftigung?

Hallo,

Ich habe zur Zeit einen Minijob, bei dem ich bis zu 450 € verdienen kann. Seit letztem Monat (01.04.2015) habe ich nun einen zweiten Job, welcher allerdings als kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Tagen im Jahr zählt. Soweit ich mich bisher richtig belesen habe, werden diese beiden Jobs nicht mit einander verrechnet, sprich man kann mehr als 450€ insgesamt pro Monat verdienen ohne Steuern und Sozialversicherungen zahlen zu müssen. Ist das richtig?

Nun hat mir gestern mein neuer Arbeitgeber (bei der kurzfristigen Beschäftigung) gesagt, dass er mich letzten Monat versehentlich falsch angemeldet hat. Er hatte mich nicht als kurzffristige Beschäftigung angemeldet, sondern ebenfalls als Minijob auf 450€. Also hatte ich im April zwei Minijobs auf 450€Basis und bin natürlich auch über 450€ gekommen (155€+640€). Natürlich hat er gesagt, dass er es für nächsten Monat direkt umändern wird und auch nachträglich für den April abändern wird.

Ist dies überhaupt möglich? Kann man nachträglich einen Job auf 450€ Basis als kurzfrisitge Beschäftigung quasi "ummelden"? Gibt es irgendwelche Konsequenzen? Wird die Minijobzentrale auf mich oder auf meine zwei Arbeitgeber zu kommen? Wenn ja, wann? Kann ich verhindern dass die Minijobzentrale auf meine beiden Arbeitgeber zukommt?

Da ich mich mit einem der Chefs nicht besonders blendend verstehe, würde ich ein Schreiben von der Minijobzentrale,das besagt,dass Steuern und Sozialabgaben nachgeleistet werden müssen gerne vermeiden.

Ich weiß es ist ein komplizierter Fall! Wäre für jede Hilfe dankbar!

Liebe Grüße

Geld verdienen, Steuern, Recht, Minijob, Anmeldung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern