Steuerklasse 1 - wieso muss ich plötzlich 200 Euro nachzahlen?

Moin!

Zuerst ein mal muss ich sagen, dass ich keine Ahnung von Steuern habe. Ich habe angefangen Steuererklärungen zu schreiben, da ich einen Ferienjob gemacht und wusste habe, dass ich die Lohnsteuer zurückbekommen werde, weil ich damals unterhalb der Freigrenze geblieben bin.

Dann habe ich gehört, dass man, wenn man ein mal eine Steuererklärung gemacht hat, immer eine machen muss. Deshalb habe ich auch letztes Jahr eine gemacht und Geld zurückbekommen. Damals hatte ich ein Studium im öffentlichen Dienst angefangen und in dem Jahr nur 3 Monate gearbeitet. Deshalb habe ich letztes Jahr vielleicht auch Geld zurückbekommen.

Nun habe ich dieses Jahr wieder eine Steuererklärung gemacht und muss plötzlich 178,76 € zurückzahlen. Es wurden Einkommensteuern von 485,00 € festgesetzt und ich habe nur 321,00 € entrichtet. Jetzt frage ich mich erst mal wie die 485,00 € sich errechnen und wie die 321,00 € entstehen. Wieso zahlt man denn nicht von vornherein so viel wie man auch entrichten muss. Ich dachte, wenn dann bekomme ich Geld zurück, sonst hätte ich mir vielleicht auch doch überlegt, ob ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss.

Damit komme ich auch zur nächsten Frage. Ich habe eben gelesen, dass es ein Irrtum ist, dass man, wenn man ein mal eine Steuererklärung abgegeben hat, diese von da an jedes Jahr abgeben muss. Stimmt das und kann ich die jetzt auch nachträglich irgendwie zurückziehen?

Wie kann ich jetzt erfahren, ob das alles so richtig ist?

Da ich im öffentlichen Dienst studiere und auch Beamter bin, frage ich mich zunächst auch, ob das eigentlich einen Unterschied macht.

Meine Daten: Zeile 3: 12959,25 € Zeile 4: 321,00 € Zeile 6: 28,89 € Zeile 28: 1555,04 € Steuerklasse 1

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gruß Fabian

Steuern, Krankenversicherung, Steuererklärung, Beamte, Einkommensteuer, private Krankenversicherung, Steuernachzahlung
Wie fülle ich die Steuererklärung für ein Kleingewerbe bei Betriebsausgabe richtig aus?

Hallo Beisammen,

ich hätte da mal eine Verständnisfrage bezüglich des Aufgabegewinnes, Einkommensteuer beim Kleingewerbe (EÜR). Bei einem Kleingewerbe zahle ich mir ja -- vereinfacht gesagt -- kein Gehalt, sondern ich kann über das verfügen, was nach Abzug der Ausgaben übrig bleibt.

Die Einkommensteuer richtet sich auch nach den Einnahmen nach Abzug der Kosten. Der Einfachheit halber: nehmen wir an ich habe einen Gewinn von 5000€ am Jahresende. Auf die zahle ich meine Einkommensteuer. Wenn ich nun zum Ende des Jahres den Betrieb aufgeben würde, habe ich ja eben diese 5000,- in der Kasse, nicht wahr? Das würde bedeuten, dass ich -- sofern sich aus der Betriebsauflösung keine weiteren Kosten ergeben -- einen Aufgabegewinn von 5000€ hätte.

Was ich nicht verstehe ist, ob in diesem Fall quasi 2x Einkommensteuer für den gleichen Betrag erhoben wird. Weil: Gewinn aus Betriebseinnahmen = 5000€ + Aufgabegewinnn 5000€ = 10000€ ... oder muss ich bei der Erstellung der Schlussbilanz quasi dann doch irgendwie mein Gehalt geltend machen ... aber in dem Fall könnte ich meinen Aufgabegewinn ja einfach auf 0 runterrechnen?

Ich bin verwirrt und mir ist schon klar, dass ich mir bei der Betriebsaufgabe einen Steuerberater holen sollte, würde aber trotzdem gerne die Grundlagen verstehen, damit ich besser nachvollziehen kann, welche Steuerbelastung fällig wird (und ich entsprechend Rücklagen bilden kann).

Steuern, Steuererklärung, Einkommensteuer, Steuerrecht, Unternehmen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern