Erstellen eines Onlineshops als Privatperson?

Guten Tag alle zusammen,

Zunächst einmal zu meiner Person:
Ich habe mich nach einer bereits erfolgten Ausbildung und 2 Jahren im Berufsleben nun erneut dazu entschieden eine weitere Ausbildung zu beginnen.
(2-Jahre im selben Betrieb wie bisher da es eher als Weiterbildung gedacht ist).

In meiner Freizeit beschäftige ich mich gerne mit handwerklichen Dingen und der Verarbeitung von Leder und Textilien, was wohl meinem Berufsleben geschuldet ist)

Da die nächsten 2 Jahre finanziell also wieder etwas geringer ausfallen, habe ich mir überlegt einen Online-Shop zu eröffnen in dem ich gefertigte Lederartikel vertreibe.

Nachdem ich mich bereits um die Erstellung von Impressum, AGB's etc gekümmert habe, interessiert mich nun vor allem folgendes:

- Darf ich als Privatperson überhaupt einen Online-Shop eröffnen?
Ich habe nicht vor eine UG oder sonstige Gesellschaftsform zu eröffnen, zumal ich das laut meinem Arbeitgeber nicht wirklich dürfte respektive es ungern gesehen wird.

- Was gibt es wegen Steuern zu beachten?
In der erneuten Lehre verdiene ich wieder so wenig, dass ich nichtmal normale Steuern zahlen muss.

-Die ganze Sache ist wirklich nur so gedacht, dass ich in der Freizeit "bastle" und die Sachen nach Feierabend in den Onlineshop zum Verkauf anbiete.

Allerdings will ich um Gottes Willen nicht irgendwann einen Brief in Händen halten, dass ich Steuern hinterzogen oder sonstige Straftaten begangen hätte, etc.

Ich freue mich auf eure Antworten!

Vielen Dank! :)

Existenzgründung, Steuern, Online-Shop, Nebenverdienst, Onlinehandel, UG, Privatperson
Kann ich als Kellner selbstständig sein?

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe potenzielle Antwortersteller und -erstellerinnen,

ich bin 22 Jahre alt und arbeite hauptberuflich als Verwaltungsfachangestellter (Ausbildung abgeschlossen). Bisher habe ich mein Gehalt durch einen Nebenjob (8,50€/ Stunde) aufgepäppelt, aber das hat mir seit Ende 2015 nicht mehr gereicht und habe beschlossen ein Gewerbe anzumelden. Im Gewerbeschein unter Tätigkeit steht nun "Dienstleistung für div. Veranstaltungen", seitdem kellnere ich in 2-3 Kneipen/ Restaurants, mache den Service auf privaten Veranstaltungen, bei einer Firma wurde ich für eine Messe als Host gebucht und auch mein Chef vom Nebenjob meinte für ihn wäre es leichter, wenn ich ihm Rechnungen schreibe, somit kann ich auch mehr verdienen (ich promote ihn bzw. stelle Hüpfburgen auf Veranstaltungen auf und betreue diese). Somit entsteht kein Eindruck der Scheinselbstständigkeit, da ich bisher bereits 4 Firmen Rechnungen gestellt habe und auch noch weitere folgen werden.Ich habe zu Anfang kräftig die Werbetrommel gerührt, mir Vorlagen zurecht gelegt für Rechnungen etc. und auch ein kleines Logo entworfen für den Briefkopf.Auch habe ich mich über die Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500€ vom Gewinn) und die Umsatzsteuer (Freibetrag 17.500€ vom Umsatz) schlau gemacht. Kalkuliere so, dass ich nicht an diesen Betrag herankomme, um diese Hürden zu umgehen und weiterhin steuerfrei zu bleiben und die Kleingewerberegelung nutzen zu können. Natürlich wird bald durch die Steuererklärung die Einkommenssteuer fällig, kann nicht absehen wie viel ich da zahlen muss aufgrund der Tätigkeit, aber hoffe ich habe nicht umsonst gearbeitet...^^

So bis hier hin sollte alles save sein - warum ich das jetzt alles geschrieben habe? Ja falls ich doch falsch liegen sollte, hoffe ich, dass ihr mich berichtigt.

Jetzt zu meiner Frage:

Zufällig habe ich im Internet gelesen, dass man als Kellner nicht selbstständig sein kann, da mein Auftraggeber ja ein Weisungsrecht mir gegenüber hat, Dauer und Ort bestimmen kann und eine Abhängigkeit gegenüber diesem besteht, daher deutet alles auf ein Beschäftigungsverhältnis.Aber ich bin ja nicht in die Arbeitsorganisation im jeweiligen Betrieb eingegliedert, wenn ich kann dann arbeite ich dort und wenn ich schon verplant bin, dann sage ich ihm halt ab - kein Problem schon öfters vorgekommen, dann weiß derjenige, dass er mich demnächst früher fragen muss. Des Weiteren bestimme ich meinen Lohn (10€/ Stunde) selber und arbeite auch nicht für weniger (schon 2 Absagen erteilt), ich habe keinen bezahlten Urlaub und ich habe mich schon auf dem Markt durch Internetinserate auf mich aufmerksam gemacht.Außerdem sind selbstständige Handwerker auch weisungsgebunden gegenüber dem Auftraggeber, er kann den Ort bestimmen.Vielleicht sehe ich das aber auch alles etwas zu starr, daher hoffe ich, dass mir jemand mit Ahnung (nicht falsch verstehen aber habe selber gefährliches Halbwissen und will die richtige Antw.) weiterhelfen kann.

Liebe Grüße,

Sebastian

Arbeit, Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, selbstständig, Gewerbe

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