Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen. 2 Alleinerziehende wollen zusammenziehen?

Hallo, ich habe eine Frage zum Alleinerziehenden Status / Steuerklasse / Zusammenziehen usw.. Meine Parternin und ich sind jeweils alleinerziehend. Ich mit meinem 11 jährigem Sohn (voll berufstätig). Sie mit 11 jähriger Tochter und 5 Jährigem Sohn (befristet berufstätig). Ich bin geschieden. Meine Partnerin nicht und wird es auch nicht in naher Zukunft , da der Noch-Ehemann im Ausland lebt und sich quer zur Scheidung stellt. Wir tun alles, dass es schnell voran geht, aber diese Mühlen mahlen langsam. Der Noch-Ehemann ist der eingetragene und leibliche Vater der Kinder meiner Partnerin.

Wie sieht das aus, wenn wir zusammen ziehen? Bleiben wir trotzdem rechtlich alleinerziehend? Müssen wir die Steuerklassen wechseln? Geht das überhaupt, da ja der Noch Ehemann meiner Partnerin nicht zu greifen ist und auf nichts schriftliches antwortet.

Jetzt kommt noch hinzu, dass ein gemiensamses Kind (von uns beiden :-) ) unterwegs ist...Dieses Kind wird ja auch erstmal dem NochEhmenann zugeschrieben bzw auf ihn eingetragen und dagegen können wir uns auch gar nicht wehren (deutsches Recht) bis die Scheidung endlich durch ist. Aber ich denke, dass das nochmal ein anderes Thema ist....

Wir sind momentan bürokratisch ien ein wenig überfordert... Steuerklassen / Elterngeld für Partnerin benatragen/ nur befristeter Arbeitsvertrag der Partnerin bis 09/16 Was danach?. Kind wird nicht auf mich eingetragen... und und und....

Habt ihr ein paar Tipps, was man alles beachten muss oder machen kann?

Vielen Dank

Wohnrecht, Steuern, Baby, Trennung, alleinerziehend, Ehe, Elterngeld, Steuerklasse, Steuerrecht
Nicht umgemeldet und mit Steuerklasse 6 berechnet für 6 Monate obwohl Steuerklasse 1 richtig gewesen wäre?

Ich habe 2015 meinen Wohnort gewechselt und bin aus einer WG in eine eigene Wohnung gezogen. weil es für mich einfacher war die Post etc weiter an die WG senden zu lassen habe ich mich damals nicht umgemeldet. Ab März wurde dann vom Finanzamt meine Steuer ID gesperrt und ich wurde bis Juli mit der Steuerklasse 6 berechnet obwohl ich sonst immer nur Steuerklasse 1 war. Mein Arbeitgeber meinte ich solle unbedingt eine Steuererklärung machen um das wieder auszugleichen und mir für die Monate wo ich mit Steuerklasse 6 berechnet wurde die zu viel gezahlten Steuern zurück holen.

Ich habe sonst nur meine Fahrkarten die ich mit angeben kann und bin dort gerade mal 120 € über den Werbungskosten (ich hoffe das war jetzt richtig).

Frage: lohnt es sich die Steuererklärung dann überhaupt zu machen oder laufe ich dann Gefahr auch für den Rest des Jahres auf Steuerklasse 6 berechnet zu werden und muss dann noch Geld zum Finanzamt bringen?

Oder wird die Steuer tatsächlich noch einmal neu berechnet und ich bekomme die Differenz zwischen der Steuerklasse 1 und der Steuerklasse 6 zurück.?

Haken ist zusätzlich, dass ich meine Lohnbescheide immer noch auf die WG schicken lasse weil in meiner neuen Wohnung immer wieder Post aus dem Briefkasten verschwindet und ich befürchte, dass die unterschiedlichen Anschriften ein Problem darstellen werden.

Steuern, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht

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