Hallo, im Anschluss an dieses Thema hier https://www.gutefrage.net/frage/wann-steuer-zahlen#comment-225209562 möchte ich gerne an folgendem Beispiel wissen:
Wenn ich 2019 zb 7000€ zahlen muss an Einkommensteuer (und 2019 mein erstes Betriebliches Jahr ist, so dass keine Vorauszahlung anfällt) , ich im März 2020 dann die Einkommensteuererklärung mache und im Juni 2020 die erste Vorauszahlung Leiste , ist es korrekt, dass
a) ich weil das FA davon ausgeht das ich wieder 7k€ steuern zahlen muss, dieser Betrag nun auf 3 statt auf 4 quartale aufgeteilt wird? (Siehe Antwort von Petz1900) (sprich, da ich den 10.3 übersprungen habe weil ich die EkSt noch nicht gemacht habe, muss ich nun statt 1750€ jedes quartal, dann halt 2333€ jedes restliche quartal zahlen und zwar 10.6 10.9 und 10.12)
b) Was wenn ich 2021 dann erst im Juni oder August oder so darum die EkSt mache, zahle ich dann die vorauszahlung in der höhe des letzten einkommensteuerbescheids weiter, weil noch kein neuer für 2020 vorliegt? oder verfällt diese und ich muss wie im jahr 2020 dann aufgeteilt auf die restlichen quartale den rest bezahlen?