Hab nen neuen Job und muss den Kinderfreibetrag eintragen, was schreib ich?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Kinderfreibetrag (du bekommst 0,5) spielt keine große Rolle, er wirkt sich auf die Lohnsteuer nicht mehr aus, nur auf den Soli (soll ja ggf. demnächst abgeschafft werden) und auf die Kirchensteuer (falls du Mitglied und nicht ausgetreten bist). Bei geringem Einkommen wirkt es sich gar nicht aus.

Zudem, dein Arbeitgeber braucht nur die Steuer ID, damit ruft der AG alle Informationen ab. Du kannst aber trotzdem mal 0,5 als Freibetrag eintragen.

Zusätzlich solltest du beim Finanzamt (gibt online Änderungsformulare) einfach mal den Freibetrag (unter Vorlage der Geburtsurkunde mit dir als Vater) beantragen. Ob das bei unehelichen Kindern automatisch geht, da bin ich mir nicht sicher. Oder ruf dort an und frag mal nach.

Dem AG wird das dann etwas später mitgeteilt, wenn was geändert wurde. Das brauchst du dem AG nicht extra nochmals mitteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo peterfix,

da brauchst du dir nicht groß Gedanken zu machen - der Kinderfreibetrag wirkt sich schon lange nicht mehr auf die Lohnsteuer aus :-((

Nur beim Soli und der Kirchensteuer gibt es eine minimale Auswirkung:

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eng miteinander gekoppelt und von staatlicher Seite aus eine Unterstützung für Familien, um den Grundbedarf der Kinder zu decken. Dabei gilt, entweder Kindergeld ODER Kinderfreibetrag, beides zusammen ist nicht möglich.
Ob nun das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Steuerpflichtige vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung der Einkommensteuer (Veranlagung) im Rahmen einer Günstigerprüfung. Eltern müssen den Kinderfreibetrag also nicht gesondert beantragen. Letztmalig wurden der Kinderfreibetrag zum 01.01.2019 angehoben und die letzte Kindergelderhöhung fand Juli 2019 statt.

https://www.kindergeld.org/kinderfreibetrag.html

wie z.B.:

Auswirkungen auf Lohnsteuer?
Beim Lohnsteuerabzugsverfahren hat der Kindefreibetrag lediglich Auswirkungen auf die Zuschlagsteuern wie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die auf Basis der Lohnsteuer ermittelt werden. Auf die Lohnsteuer selbst hat der Kinderfreibetrag auf der ELStAM keine Auswirkungen.

Gruß siola55

Habe bissl Recherche betrieben und das gefunden:

https://www.youtube.com/watch?v=9jRCpmfFBZw

Zusätzlich: Ist das dein leibliches Kind oder nicht? Wenn es nicht dein Kind gilt Kindergeld bzw Kinderfreibetrag nur für die Mutter dann.

Quelle: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html

Woher ich das weiß:Recherche

peterfix 
Fragesteller
 05.11.2019, 16:10

Ist mein leibliches Kind, sind einfach nur nicht verheiratet. Das ganze Thema ist mir etwas zu unübersichtlich. Ich weiß nicht, ob ichs extra beantragen muss, ob ich den Teil meiner Freundin auch nutzen kann usw..

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NGamess  05.11.2019, 16:23
@peterfix

Kinderfreibetrag würde auch dann auch für dich gelten (da leibliches Kind).
Aber da ihr ja Kindergeld bereits bezieht, fällt der Kinderfreibetrag weg und du kannst die Spalte weglassen auf dem Schreiben und/oder dich an das Personalbüro wenden.

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siola55  05.11.2019, 17:28
@NGamess

Das Finanzamt führt automatisch bei der Einkommensteuererklärung eine "Günstigerprüfung" durch:

Kinderfreibetrag oder Kindergeld – Günstigerprüfung
Ob die Kindergeldzahlungen oder der Kinderfreibetrag für Steuerpflichtige vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen einer Günstigerprüfung nachträglich bei der Einkommensteuererklärung, indem es den Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen abzieht. Im erster Schritt wird dazu die Einkommensteuer auf das zuvor ermittelte zu versteuernde Einkommen berechnet. Anschließend wird das zu versteuernde Einkommen um den Kinderfreibetrag vermindert und die Einkommensteuer aufgrund der neuen Bemessungsgrundlage erneut ermittelt. Erst wenn bei beiden Berechnungen die Differenz der Einkommensteuer die Höhe des Kindergeldes übersteigt, ergibt sich ein Steuervorteil.
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