Vollzeitjob und Kleinunternehmer wichtige Fragen

Liebe Community,

habe momentan eine Vollzeitstelle und auf Kleinunternehmer Basis einen Internetshop. Nun hätte ich noch ein paar Fragen, wo ich leider keine Antwort finde.

  1. Bei meiner Vollzeitstelle bekomme ich bei meinen Gehalt ja ganz normal die Lohnsteuer abgezogen. Da ich aber bei der Einkomensüberschussrechnung dieses Geld auch angeben muss wollte ich fragen ob es i.wie passieren kann dass ich Ende des Jahres dann nochmal für den kompletten Vollzeit Arbeitnehmerlohn Steuern nachzahlen muss? Denke nicht sonst wär des ja doppelt oder?

  2. Wenn ich mit meinen Onlineshop über den Freibetrag (lag so zwischen 7000/8000€ glaub ich oder?) komme, muss ich dann den kompletten Betrag versteuern oder nur alles über den Freibetrag?

  3. Vollzeitstelle + Onlineshop werden deutlich über 17500 Grenze kommen. Muss ich dann ab nächsten Jahr UST ausweisen oder hängt diese Grenze auch nur mit den tatsächlichen Umsatz meiner Selbständigkeit zusammen?

  4. War letztes Jahr unter den Steuerfreibetrag mit Ausbildungsgeld+1Monatsgehalt und Selbständigkeit. Nun hab ich ca. 400€ vom Finanzamt zurück bekommen "unter Vorbehalt"? 2012 mit Werbungskosten ein leichtes Minus bei Selbständigkeit zu verzeichnen gehabt. Warum krieg ich des Geld und kann es sein dass ich es wieder zurck zahlen muss? Was heißt unter Vorbehalt?

Vielen herzlichen Dank schon mal in Voraus

Schöne Grüße, Susi ;-)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Online-Shop, Finanzamt
Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

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