Vollzeitjob und Kleinunternehmer wichtige Fragen

Liebe Community,

habe momentan eine Vollzeitstelle und auf Kleinunternehmer Basis einen Internetshop. Nun hätte ich noch ein paar Fragen, wo ich leider keine Antwort finde.

  1. Bei meiner Vollzeitstelle bekomme ich bei meinen Gehalt ja ganz normal die Lohnsteuer abgezogen. Da ich aber bei der Einkomensüberschussrechnung dieses Geld auch angeben muss wollte ich fragen ob es i.wie passieren kann dass ich Ende des Jahres dann nochmal für den kompletten Vollzeit Arbeitnehmerlohn Steuern nachzahlen muss? Denke nicht sonst wär des ja doppelt oder?

  2. Wenn ich mit meinen Onlineshop über den Freibetrag (lag so zwischen 7000/8000€ glaub ich oder?) komme, muss ich dann den kompletten Betrag versteuern oder nur alles über den Freibetrag?

  3. Vollzeitstelle + Onlineshop werden deutlich über 17500 Grenze kommen. Muss ich dann ab nächsten Jahr UST ausweisen oder hängt diese Grenze auch nur mit den tatsächlichen Umsatz meiner Selbständigkeit zusammen?

  4. War letztes Jahr unter den Steuerfreibetrag mit Ausbildungsgeld+1Monatsgehalt und Selbständigkeit. Nun hab ich ca. 400€ vom Finanzamt zurück bekommen "unter Vorbehalt"? 2012 mit Werbungskosten ein leichtes Minus bei Selbständigkeit zu verzeichnen gehabt. Warum krieg ich des Geld und kann es sein dass ich es wieder zurck zahlen muss? Was heißt unter Vorbehalt?

Vielen herzlichen Dank schon mal in Voraus

Schöne Grüße, Susi ;-)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Online-Shop, Finanzamt
Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

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Kleiderbasar organisieren- Was ist rechtlich zu beachten?

Hallo,

ich plane einen Kleiderbasar zu organisieren, da sich bei mir vieles angesammelt hat, das ich sowieso nicht mehr anziehe, aber zu schade ist, um es in den Container zu werfen. Ich habe bisher auch keine konkreten Pläne, das ist zur Zeit eher so ein Gedanke, der wachsen möchte, für den ich aber ein paar Fakten und Infos brauche.

Da ich denke, dass ich es kleinorganisiert (Garagenflohmarkt) nicht wirklich loswerde, dachte ich, ich veranstalte in meiner Gemeinde in einer Halle einen größeren Kleiderbasar, bei dem ich dann die Tische für die anderen Verkäufer vergeben kann und somit viele Leute aus dem Ort ihre alten Kleider verkaufen können.

Ich kenne das von dem Ort, in dem ich arbeite, dass diese Art der Basare immer SUPER besucht sind und jeder etwas findet oder verkauft.

Doch nun weiß ich nicht, was man alles beachten muss.

Ich würde gerne eine Standgebühr pro Tisch verlangen, da ich ja die Halle anmieten muss und sich das decken soll. Damit die Tischmiete nicht zu hoch wird, habe ich darüber nachgedacht, noch Kaffee und Kuchen zu verkaufen (Ich nehme mir natürlich für alles Helfer und mache das nicht alleine).

Mit Miete + den Kaffee- und Kucheneinnahmen würde ich dann gerne die Halle+ Reinigung+ Wasser- usw.verbrauch bezahlen.

Ginge das alles so weit aus steuerrechtlicher Sicht?

Und was ist, wenn bspw. die Einnahmen (durch z.b. sehr hohe Tischnachfrage) über dem Mietpreis liegen? Muss ich das versteuern?

Anmelden muss ich mein Vorhaben ja mit Sicherheit sowieso beim Bürgerservice oder Ordnungsamt. Ich mache mir nur gerade über den finanziellen Aspekt Gedanken.

Ich will mich ja auch nicht an dem Basar bereichern, was könnte ich also noch mit dem Geld machen? Zur Kindertagesstätte habe ich keinen Bezug (keine Kinder) und die machen auch selbst 2x im Jahr einen Kinderbasar, bei dem sie sehr viel einnehmen.

Kann ich die Helfer irgendwie auch noch "entlohnen" ? Wenn mir z.b. Jugendliche aus dem Ort beim Aufbau helfen.. darf ich ihnen ein Taschengeld von den "Einnahmen" abgeben?

Ich habe auch mit dem Gedanken gespielt, den Basar noch sehr kurzfristig (kurz vor Weihnachten) zu organisieren und das Geld zu spenden...

Ich wäre wirklich super dankbar, wenn jemand weiterhelfen kann! :)

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