Kleiderbasar organisieren- Was ist rechtlich zu beachten?

Hallo,

ich plane einen Kleiderbasar zu organisieren, da sich bei mir vieles angesammelt hat, das ich sowieso nicht mehr anziehe, aber zu schade ist, um es in den Container zu werfen. Ich habe bisher auch keine konkreten Pläne, das ist zur Zeit eher so ein Gedanke, der wachsen möchte, für den ich aber ein paar Fakten und Infos brauche.

Da ich denke, dass ich es kleinorganisiert (Garagenflohmarkt) nicht wirklich loswerde, dachte ich, ich veranstalte in meiner Gemeinde in einer Halle einen größeren Kleiderbasar, bei dem ich dann die Tische für die anderen Verkäufer vergeben kann und somit viele Leute aus dem Ort ihre alten Kleider verkaufen können.

Ich kenne das von dem Ort, in dem ich arbeite, dass diese Art der Basare immer SUPER besucht sind und jeder etwas findet oder verkauft.

Doch nun weiß ich nicht, was man alles beachten muss.

Ich würde gerne eine Standgebühr pro Tisch verlangen, da ich ja die Halle anmieten muss und sich das decken soll. Damit die Tischmiete nicht zu hoch wird, habe ich darüber nachgedacht, noch Kaffee und Kuchen zu verkaufen (Ich nehme mir natürlich für alles Helfer und mache das nicht alleine).

Mit Miete + den Kaffee- und Kucheneinnahmen würde ich dann gerne die Halle+ Reinigung+ Wasser- usw.verbrauch bezahlen.

Ginge das alles so weit aus steuerrechtlicher Sicht?

Und was ist, wenn bspw. die Einnahmen (durch z.b. sehr hohe Tischnachfrage) über dem Mietpreis liegen? Muss ich das versteuern?

Anmelden muss ich mein Vorhaben ja mit Sicherheit sowieso beim Bürgerservice oder Ordnungsamt. Ich mache mir nur gerade über den finanziellen Aspekt Gedanken.

Ich will mich ja auch nicht an dem Basar bereichern, was könnte ich also noch mit dem Geld machen? Zur Kindertagesstätte habe ich keinen Bezug (keine Kinder) und die machen auch selbst 2x im Jahr einen Kinderbasar, bei dem sie sehr viel einnehmen.

Kann ich die Helfer irgendwie auch noch "entlohnen" ? Wenn mir z.b. Jugendliche aus dem Ort beim Aufbau helfen.. darf ich ihnen ein Taschengeld von den "Einnahmen" abgeben?

Ich habe auch mit dem Gedanken gespielt, den Basar noch sehr kurzfristig (kurz vor Weihnachten) zu organisieren und das Geld zu spenden...

Ich wäre wirklich super dankbar, wenn jemand weiterhelfen kann! :)

Steuern, Geld, basar, Flohmarkt, Gemeinde, Spende
Sport (Yoga) als Selbstständiger von der Steuer absetzen

Hallo,

als Unternehmer kann man je Angestelltem 500€ steuerfreie Bezuschussung pro Jahr für gesundheitsfördernden Sport aufwenden. ****

Ich bin jedoch selbstständig, arbeite extrem viel und lange am Schreibtisch und bekomme meine dadurch verursachten Rückenschmerzen und Sehnenscheidenentzündung nur mit regelmäßigem Sport in den Griff (Yoga und Fittnessstudio). Dafür gebe ich ziemlich viel Geld aus und würde davon natürlich gerne einen Teil absetzen.

Google bring dazu nicht viel, nur eine Seite behauptet dass die Regelung für Unternehmer analog für selbstständige gillt (http://www.dasyogastudio.de/preise-konditionen.html ).

Frage ist also:** >> KANN ICH ALS SELBSTSTÄNDIGER AUCH 500€ FÜR MEINE YOGA KURSE ABSETZEN?<<**

Kann mir jmd von Euch helfen (ich mache meine Steuererklärung selbst, was in der Regel auch gut funktioniert aber hier komme ich nicht weiter.

Vielen Dank, Max

PS: Ich weiß, dass es eine extrem komplizierte Regelung gibt, dass man nach Konsultierung eines Facharztes, spezielle von der Krankenkasse abgelehnte Kurse unter ärztlicher Aufsicht bezuschussen lassen kann - aber auch erst bei mehr als 6% seines Jahreseinkommens. - Das ist viel zu kompliziert und durch die 6% Regelung unsinnig für mich. - Es geht mir speziell um die € 500,- die normalen Angestellten über den Arbeitgeber zugeführt werden können.

Sport, Steuern, Selbständigkeit, Yoga, Steuererklärung, selbständig
Wareneingang Warenbestand Umsatzerlöse Buchführung

Hallo Leute, sorry dass ich die Frage nochmal stelle, jetzt Buchungssätze übersichtlicher :) bin neu hier, der Grund meiner Anmeldung ist, dass ich bezüglich der Verbuchungen auf Warenkonten Verständnisfragen habe^^ Wäre euch super dankbar, wenn ihr mir ein bisschen meine Zweifel nehmen könntet Dies am besten anhand einer Beispielsaufgabe, die uns unser Dozent an der Uni gegeben hat:

https://www.dropbox.com/s/xhp02fvd3qygqws/Haus-Ubungsaufgabe.pdf

Es ist keine Hausaufgabe, sondern dient der Klausurvorbereitung, die in 2 Wochen ansteht. Wir machen nur die Basics in Buchführung, also wir nennen die Konten auch nicht mit diesen Kürzeln...

So erstmal die 10 Buchungssätze 1.Wareneinkauf auf Ziel

Habe ich dann so gebucht: Wareneinkauf 10.000 Vorsteuer 1900 an Verb. aus LuL 11900

2.Umst-Verrechnungskonto 5000 an Bank 5000

3.Ford. aus Lul. 5950 an Umsatzerlöse 5000, Umsatzsteuer 950

4.Reparaturen 66 Vorsteuer 12,54 an Verb. aus Lul. 78,54

5.Bank 13.566 an Ford. aus Lul. 13566

6.Bürobedarf 88 Vorsteuer 16,72 an Kasse 104,72

  1. Verb. aus Lul 11.305 an Bank 11.305

8.PKW 23.000 Vorsteuer 4370 an Verb aus Lul 27370

9.Fahrzeugkosten 50 Vorsteuer 9,5 an Kasse 59,5

10.Ford aus LUL 53550 an Warenverkauf 45.000, Umsatzsteuer 8550

So das klappt meistens, müssen richtig sein oder? Jetzt meine Frage nur der Logik halber: WIr haben beim Handelsbetrieb die Konten Warenbestand (aktives Bestandskonto) und die Erfolgskonten Wareneingang und Umsatzerlöse.

Wenn jetzt im ersten Geschäftsvorfall für 10000 Netto Waren eingekauft werden, warum erhöht sich dann nicht der Bestand Waren um 10.000? Warum ist in der Aufgabe außerdem noch gegeben, dass der Warenschlussbestand 55.000 beträgt? Was hat Bestandsveränderungen Waren damit zu tun? Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Ich bin echt am verzweifeln... Danke im Voraus LG

Steuern, Studium, Mathematik, Wirtschaft, Recht, Bilanzierung, Buchführung, BWL, VWL

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