Hi. Ich mache momentan eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker und erhalte Aufstiegs-BAföG. Nun verbrauche ich extrem viele Schmierblätter beim Lernen, weil ich mir so den Lerninhalt besser einprägen kann. Dann kam ich auf die Idee, dass ich dies durch ein Tablet umgehen könnte. (Ich habe vor dem Techniker schon 2 Jahre gearbeitet und mache seit dem auch meine Steuer jedes Jahr.) Könnte ich dies dann als „schulischen Verwendungszweck“ absetzen? Und ist es da vorteilhaft den Vollpreis zu zahlen oder kann man bei Ratenzahlung nur das „bisher gezahlte“ absetzen. Vielen Dank schonmal für die Antworten und bleibt gesund!
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