IPad im Dualen Studium von Steuer absetzen WENN unter Steuerfreibetragsgrenze?

Hallo an alle!

Ich hätte eine kurze Frage zur Versteuerung eines IPads im Dualen Studium. Ab Oktober beginne ich mein Duales Studium. Hierfür möchte ich mir ein IPad zulegen. An sich kann ich ja das IPad zumindest zu einem gewissen Anteil von der Steuer absetzen (Als dualer Student wird man wie ein Zweitstudent behandelt - dementsprechend unbegrenzte Werbungskosten) JEDOCH stellt sich mir die Frage: In diesem Jahr komme ich nicht über den Steuerfreibetrag von 9408€. Ich befinde mich zurzeit in einem Minijobverhältnis. Im Juli beginne ich für einen Monat einen "Vollzeit-Ferienjob" und ab September erhalte ich dann das Gehalt für mein Duales Studium.

Da ich nun aber für das Jahr 2020 nicht über den Steuerfreibetrag komme, kann ich das IPad nicht von der Steuer absetzen? Es heißt ja, dass ich etwas für mein Studium nur von der Steuer absetzen kann, wenn ich im selben Jahr zu versteuernde Einkünfte habe. Oder gilt das nur für "Erststudenten", sprich Sonderkosten? Zudem ich ja mit einer Steuererklärung die gezahlten Steuern für mein Gehalt zurückerlange und sich somit wieder das Recht auf Teilfückerstattung für das IPad aufhebt, oder sehe ich das falsch?

Entschuldigt bitte die lange Frage, ich komme aber diesbezüglich echt nicht weiter.

Danke im Voraus!

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BAföG-Rückzahlung von der EÜR abziehen? (Freiberufler)?

Hallo ihr schlauen Menschen!

Ich habe eine Frage. Normalerweise bin ich eher der Typ Google, aber da wurden mir teils alte, teils sich widersprechende Antworten genannt, daher mal an euch:

Ich habe einen Bescheid erhalten, dass ich doch bitte die rückzahlbare Hälfte meines BaföG zurückzahlen soll. Das sind 6300€, minus dem Alles-auf-einmal-Rabatt sagen wir mal 5000€.

Nun habe ich Gott sei Dank trotz Corona einen Job, der gut zahlt und könnte die Summe begleichen. Reich bin ich durch diesen Job allerdings nicht, und das würde ein großes Loch in meine Verdienste reißen. Ich dachte mir, naja, halb so wild, dann ist es erledigt, und ich kann es ja einfach von meinen Einnahmen im Sinne der EÜR abziehen. Ja, denkste! Denn da wird's schwierig.

Im Netz finde ich dazu tausendundeine Antwort, für mich war es ehrlich gesagt selbstverständlich, dass ich die "finanziellen Verluste" von meiner EÜR abziehen kann, der Internetforen-Tenor ist allerdings: GEHT NICHT, da es sich um einen zinslosen Kredit des Staates handelt und so weiter und so fort.

So. Wenn ich das ganze allerdings nicht von der EÜR abziehen kann, komme ich locker über meine steuerfreien 10k € im Jahr, und muss dann noch Steuern blechen für das Geld, das ich dem Staat zurückgezahlt habe?! Sehe ich das richtig?

Ich lasse mich gerne Lügen strafen in diesem Fall, bitte klärt mich auf!

Danke schonmal und einen schönen Tag!

Studium, Steuererklärung, BAföG, Wirtschaft und Finanzen

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