Wir wohnen in einer Mietwohnung. In der Wohnung wurde eine Reparatur vom Fachmann durchgeführt. Dieser stellt die Rechnung an den Vermieter. Der Vermieter bezahlt die Rechnung selbst, aber bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung wird die Reparatur mit vollem Betrag uns belastet. Wer darf den Betrag in der Steuererklärung geltend machen? Vermieter oder wir? Letztendlich tragen wir die Kosten, also müssten wir den Betrag in unserer Steuererklärung geltend machen, oder sehe ich das falsch? Denn der Vermieter würde quasi doppelt kassieren, wenn er in Steuererklärung absätzen lässt und auch von uns den vollen Betrag der Reparatur bekommt, oder? Vielen Dank.
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