Hallo!
kurz und knapp ich hab die Branche gewechselt und habe noch Urlaubstage in der Malerkasse die der alte Arbeitgeber auszahlen muss(verpflichtet).

alle Voraussetzung für Abgeltung in einem Sonderfall sind gegeben( Branchenwechsel)

Laut Malerkasse bekommt der Arbeitgeber einen Arbeitsnachweis von mir und muss dann bei der Malerkasse Anfragen mit der Bitte um Auszahlung und fertig.

Nach 2 Monaten hinhalten meint er nun dass er mich für 4 Tage nochmal anmelden müsste damit das geht da ich davor noch bei einem anderen Betrieb tätig war und ich solle doch lieber warten bis nächstes Jahr (weil dann die Malerkasse für die Auszahlung verpflichtet ist)

hat Jemand Ahnung oder Erfahrung damit und weiß jemand was der Zweck ist mich nochmal anzumelden ? Ich komme mir sehr hinters Licht geführt vor. Wenn es nicht anders geht werde ich mich ans Arbeitsgericht wenden.(hat da jemand Erfahrung)

vielen Dank fürs lesen