Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen dem Finanzamt korrekt angeben?
Würde mich interessieren, wie viel Euro als Mieter ich dem Finanzamt nachträglich zur Steuererklärung in Rechnung stelle (Nebenkostenabrechnung zu spät gekommen)?
Es gibt ein Vermieter-Schreiben meines Vermieters (1-Seite A4), wo drin steht, dass:
Die angefallenen Kosten im Jahr 2019 für den Mieter:
umlagefähige Betriebskosten 903,53
Da 11 Monate Mieter wohnhaft gewesen, davon zu zahlen:
(11 von 12 Monaten wohnhaft in 2019) = 828,23€
Nun, im folgenden ist Hausverwaltung Übersicht für den Vermieter, für 01.01.2019-31.12.2019 Jahr 2019 dargestellt.
Nehmen wir an ich habe meinen Anteil von 828,23€ bereits an den Vermieter entrichtet / bezahlt.
Welche Ziffer kann ich genau dem Finanzamt im Änderungsantrag / Brief schreiben, was Haushaltsnahe dienstleistungen angeht und Handwerksrechnungen (natürlich kann ich diese Unterlagen als Nachweis auch hinzufügen)?
Nun, im folgenden ist wieder eine Hausverwaltungs-Übersicht für den Vermieter, für 01.01.2019-31.12.2019 dargestellt.