Steuererklärung - Heimfahrt am Wochenende OHNE doppelte Haushaltsführung?

Guten Abend zusammen,

Gleich Vorab: Es geht hier (soweit ich es verstehe) um KEINE doppelte Haushaltsführng!

Folgender Sachverhalt:

Am 07.01.19 trat ich meine neue Arbeitsstelle in Landsberg am Lech an, 163 km von meinem Wohnort Regensburg entfernt.

Ich habe mich in Landsberg NICHT wohnhaft gemeldet, also keine Zweitwohnung gehabt, da ich hier einen Bekannten habe, bei dem ich vorläufig und kostenfrei unter der Woche übernachten konnte. Logie war frei, verpflegt habe ich mich selbst.

Ich bin jeden Freitag nach Feierabend direkt nach Regensburg gefahren, wo meine Freundin und ich zusammen wohnten, da sie berufsbedingt noch nicht mit nach Landsberg zog.

Im Juni kam meine Freundin nach Landsberg, nachdem sie dort eine Stelle fand. Hier haben wir seither eine gemeinsame Wohnung. Ab hier ist für mich, was die Angaben in der Steuererklärung angeht, alles selbsterklärend.

Meine Frage lautet: Wie gebe ich die Heimfahrten aus den Wochenenden des ersten Halbjahres in der Steuererklärung an?

Gebe ich für diesen Zeitraum z. B. 1 Arbeitstag pro Woche + die volle Strecke über 163 km Arbeitsweg an oder schreibe ich z. B. 5 Arbeitstage pro Woche + die 163km geteilt durch 5, also aufgerundete 33km? Oder sind meine Ansätze ganz verkehrt und es läuft anders?

Da ich im Netz nur Situationen vorfand, bei denen den Betroffenen entweder eine Betriebs- oder Zweitwohnung zur Verfügung stand, bin ich nicht sicher, wie es bei mir aussieht, da ich eben mehr oder weniger einfach eine Notunerkunft beim Kumpel hatte.

Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten und wünsche Euch einen schönen Abend! :)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Wohnung, Steuererklärung, Finanzamt

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