Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Ende letzten Jahres habe ich jemanden wergen Nachstellung Angezeigt. Aufgrund dessen das diese Person nicht aufhörte mich zu kontaktíeren- sms/ anrufe auch mitten in der Nacht. Nachdem ich dieser Person mehrmals sagte wenn dies nicht aufhören würde, würde ich sie anzeigen. Gesagt getan. Die Anzeige wurde fallen gelassen, da eine Nachstellung erst dann eine ist- würde ich mich von dieser Person so stark beeinträchtigt fühlen, dass ich meine Arbeitsstätte aufgeben und auch in ein anderes Bundesland ziehen müsste. Mittlerweile bin ich auch umgezogen allerdings innerhalb des gleichen Bundeslandes. Ein Rufnummernwechsel steht mir noch bevor, dies habe ich noch nicht getan, da die Person weis wo ich arbeite und befürchte wenn diese Quelle versiebt so könnte sie mir dort auflauern o.ä.. Nun ja- vor etwa einer Woche bekam ich ein Schreiben seines Anwalts - Sie sind befreundet- ich möge doch bitte da die Anzeige fallen gelassen worden ist - Seine Anwaltskosten zu diesen Aktenzeichen begleichen und eine Entschuldigung schreiben. Damit laut sein Anwalt sein Mandant mit dem Fall abschließen kann. Ca 10 Tage nach dem Schreiben erhielt ich Anrufe sowie eine Sms von der von dieser Person. - In den Letzen Monaten ja auch nur da mit unterdrückter Rufnummer- die von vor 5 Tagen allerdings nicht. Ich habe wegen der Anrufe bei der Polizei Nachgefragt- die sagten ich sollte wieder eine Anzeige wegen Nachstellung machen- aber der Fall würde doch dann wieder Fallen gelassen werden oder??
Meine Frage- Muss ich seine Anwaltskosten begleichen - wenn ja - warum- und welche Möglichkeiten habe ich noch mir diese Person vom Leibe zu halten- außer erneuten Wohnungswechsel und Arbeitgeberwechsel?
Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße