Jobcenter möchte die Rückzahlung vom BAföG zurück und ich muss mich nun äußern?

Hi Leute, ich habe da mal eine dringende Frage.

Meine Mama ist alleinerziehend und bezieht jetzt schon seit längerem Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom Jobcenter. Ich habe 3 weitere Geschwister und ich selbst bin Studenten einer privaten Hochschule, heißt; Ich zahle monatlich für meinen Studiengang 650€, bekomme demnach einen Bafögsatz von 450€. Nun lief meine Bewilligungszeit des besagten BAföG's ab, und während des neuen Antrages zahlten wir die Gebühren aus eigener Tasche. Ich bekam für die eigene Zahlung eine Rückzahlung und nun sehe ich, dass das Jobcenter uns wahlweise Dokumente zugeschickt hatte mit der Aufschrift "Sie bekamen einmalig ein Einkommen von ____" und dass wir denen die gesamte Rückzahlung nachzahlen müssen. Das ist auch im letzten Semester so der Fall gewesen, aber wieso muss ich das Geld zurückzahlen, wenn es doch eh "unser erhaltenes Geld vom Jobcenter" war? Und meint ihr, ich könne dem Jobcenter vielleicht nochmal den Unterschied verdeutlichen, dass das BAföG nicht zu meinem Lebensunterhalt dient sondern letztlich nur zur Finanzierung meiner Studiengebühren? Ich muss mich nämlich jetzt auch äußern weiß aber nicht so wirklich wie..

Ich danke euch für eure Antworten und das Lesen bis hierhin.

Recht, BAföG, Hartz IV, Jobcenter, Sozialleistungen, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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