Wie genau prüft das Finanzamt (Betriebsprüfung, Buchhaltung)?

Seit einigen Tagen mache ich mir Sorgen und leide unter schlaflosen Nächten... Vermutlich bekomme ich auch jetzt die moralische Keule ab und habe sie sicher auch verdient. Thema Buchhaltung.

Seit April diesen Jahres (also seit knapp 7 1/2 Monaten) habe ich ein angemeldetes Einzelunternehmen und verkaufe im Online- und Einzelhandel hochpreisige Waren. VK ca. 1.500€ pro Artikel (EK ~ 1.300€). Insgesamt habe ich ca. 100 Artikel von April bis Juni verkauft (dabei die letzten Monate gar nichts aufgrund des Virus = keine Nachlieferungen).

Einen Steuerberater kann ich mir leider nicht leisten. Trotzdem muss ich natürlich meine Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen machen, was ich bis jetzt leider komplett versäumt habe. Das Finanzamt weiß aber natürlich aufgrund der Gewerbeanmeldung und dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von mir bescheid (auch von dem voraussichtlichen Jahresumsatz von ca. 150.000€) Wann ist mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

Nach internen Zählungen und Vergleich der Eingangs- und Ausgangsrechnungen fiel auf, dass ich für 8 der insgesamt verkauften Artikel keine Rechnungen geschrieben habe (Barzahlung, Abholung, Eingangsrechnungen vom Lieferanten vorhanden aber kein dazugehöriger Ausgang = Steuerhinterziehung?). Asche auf mein Haupt. An wen und wann verkauft worden ist, weiß ich leider gar nicht mehr.

Nächste Untat: Viele Kunden zahlten bar bei Abholung. Dieses Bargeld wurde gesammelt und irgendwann eingezahlt. Nun ist mir für die nachträglichen Buchungen gar nicht mehr ersichtlich, wann, welche Zahlungen von wem, zu welcher Rechnung bar eingingen und wann ich diese eingezahlt habe. Ganz ehrlich: Glaubt ihr, das Finanzamt reißt mir den Kopf ab (oder merkt es überhaupt), wenn ich einfach am Rechnungsdatum Bank an Forderungen buche? Oder muss es wirklich genau zu dem Datum sein, an dem das Geld laut Kontoauszug einging?

Und noch ein Problem: Ich habe ein PayPal-Konto, über das häufig bezahlt worden ist. Bei den Buchungen habe ich immer das gleiche Konto verwendet (PayPal = Standard-Bankkonto). Vermutlich ist dies auch falsch und ich muss ein extra Buchungskonto für PayPal anlegen und genau verfolgen, wann von wem gezahlt worden ist?

Nun ist meine Sorge, dass all diese Fehler bei einer Betriebsprüfung auffallen und ich mit harten Strafen rechnen muss :-(

Was soll ich tun?

Ab heute werde ich auf jeden Fall sehr strikt meine Buchhaltung führen und immer noch bestens am gleichen Tag alle Buchungen erfassen, um nicht wieder wie jetzt zu enden. Mit der Selbständigkeit wird es wahrscheinlich eh nichts, weil ich keine Ware mehr bekomme und meine Miete kaum noch zahlen kann... 9 to 5-Job here we go!!

Aber meine Frage: Wie genau muss ich jetzt alles nachholen? Muss ich mit einer Betriebsprüfung im ersten Geschäftsjahr rechnen oder reicht es, wenn ich ab jetzt alles ordnungsgemäß durchführe? Sind es eher kleine Fehler für die es keine Strafen gibt? Wie läuft so etwas?

Vielen, vielen Dank für eure Antworten!

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Trennung von gewerblicher & freiberuflicher Tätigkeit unbedingt notwendig?

Ich habe im Frühjahr ein Gewerbe angemeldet (betreibe einen Online Shop) und falle noch unter die Kleinunternehmerregelung.

Nun möchte ich neben dem Gewerbe noch als Transkriptionist (Schreibkraft) im Internet tätig werden, was dann auf freiberuflicher Basis geschehen würde.

Mir kommen einige Fragen dazu auf:

  • Muss ich diese freiberufliche Tätigkeit jetzt unbedingt extra beim Finanzamt anmelden und erhalte ich dann dafür auch noch eine eigene Steuernummer?
  • Kann man die gewerbliche und die freiberufliche Tätigkeit auch einfach zusammen unter der Steuernummer vom Gewerbe betreiben? Also, dass der Freiberuf auch mit unter "gewerbliche Tätigkeit" läuft?

Denn ich muss dem Unternehmen, bei dem ich als Schreibkraft tätig werden möchte, meine Steuernummer vorweisen, sobald ich mit der Tätigkeit starte und ich bin mir nun unsicher, ob ich dafür jetzt extra noch eine seperate Steuernummer brauche oder einfach die vom bereits bestehenden Gewerbe dafür nehmen kann. Es sind ja eigentlich 2 unterschiedliche Bereiche.

  • Könnte man beides dann auch über nur ein Geschäftskonto laufen lassen?
  • Muss steuerlich dann beides getrennt gehandhabt werden oder kann man da auch einfach beides zusammen "in einen Topf stecken" und nur eine Steuererklärung abgeben?

Ich würde mich über jegliche Hilfe freuen, vielen Dank!

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Wohnung und Ladenlokal von Steuer absetzen?

Anfang des Jahres habe ich ein Unternehmen gegründet. Da es gut läuft, wollte ich aus der Garage raus und mir ein Ladenlokal anmieten.

Nun habe ich das perfekte Ladenlokal zur Miete gefunden. Zu dem Laden gehört auch eine 3,5-Zimmer Wohnung, die durch eine Tür des Ladenlokals direkt verbunden ist. Nicht separat. Wirklich direkt verbunden und nicht getrennt mietbar.

Angenommen ich richte die Wohnung ein, baue eine Küche ein und renoviere das Badezimmer, so dass man dort wohnen könnte... Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen, bzw. als Betriebsausgaben verbuchen?

Es wäre ja sozusagen eine Geschäftswohnung, die als Geschäftssitz des Unternehmens eingetragen ist und gleichzeitig betrieblich genutzt werden würde (Büroraum, WC für Gäste, Küche aber auch "privates" Schlaf- und Wohnzimmer)

Ich kenne einen Freund, der eine große Firma leitet. Innerhalb des Betriebes (im Obergeschoss des Firmengebäudes) ist eine Wohnung, in der er gelegentlich übernachtet, da sein primärer Wohnsitz etwas weiter weg ist. Diese setzt er komplett von der Steuer ab. Mietkosten, Möbel als BGA etc... Kann ich das dann nicht auch so machen?

Was gibt es zu beachten? Welche Regelungen gibt es? Gibt es irgendwelche Tricks? Dürfte ich in der Wohnung leben? Oder muss es rein gewerblich für die steuerliche Absetzbarkeit sein? Leider habe ich nicht viel darüber gefunden...

Ich freue mich über jede Antwort!

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