Elektroniker/Gesellenbrief -Selbstständigkeit?
Ich habe mal eine Frage,
Ein Kumpel und ich haben elektriker gelernt und machen z.Z. unseren Meister in Elektrotechnik. Wir wollten uns auch selbstständig machen und sind gerade dabei ein Gewerbe anzumelden.
Ich habe nun von der zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt bekommen, dass wir einige Tätigkeiten nur mit Abschluss der meisterschule anbieten dürfen(soweit war mir das auch bekannt)
Wir wollten das "Verdrahten der Hauselektrik (Schalter, Steckdosen, etc.) Anbieten welches halt nun verneint wurde.
Nun zu meiner Frage, was bringt mir jetzt eigentlich der Gesellenbrief? Ich habe immer gedacht und gesagt bekommen dass wir diese o.g. Tätigkeit ausüben dürfen, mir ist klar dass ich nicht an NH Sicherungen etc dran gehen darf aber Steckdosen??
Im Internet finden ich auch irgendwie keine richtige Antwort, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, wie weit wir erstmal "nur" mit dem Gesellenbrief tätig sein dürfen...
5 Antworten
Man hat in einem Elektrobetrieb grundsätzlich für solche Sachen die sogenannte Meisterpflicht. Der Geselle darf aber ohne ständige Aufsicht des Meisters diese Tätigkeiten machen, der Meister muss sie am Ende nur noch abnehmen.
Die Antworten, die ich hier zum Thema lese, sind sehr sachlich und korrekt. Daher nur eine Anmerkung zu deiner Frage als Ergänzung:
Der Gesellenbrief ist der positive Abschluss deiner langjährigen Berufsausbildung. Glückwunsch dazu.
Wozu machst du eigentlich die Meisterausbildung, wenn du sie angeblich nicht brauchst - deiner Meinung nach?
Es ist sehr unlogisch argumentiert.
Das ist genau so, als wolltest du schon mal Auto fahren, solange du deinen Führerschein noch gar nicht hast.
ich war auch mal selbstständig und hatte das selbe Problem.
Wenn Du einen Meisterbetrieb Deines Vertrauens kennst, dann kannst Du ein Gewerbe "Kabelverlegung OHNE Anschluss" anmelden, Deine Arbeit machen und dann jede Anlage vom Meisterbetrieb abnehmen lassen.
Alternativ wartet Ihr lieber bis Ihr Euren Meisterbrief habt.
Du. Fummeln darfst du mit deinem Gesellenbrief. Nur abnehmen darfst du das ganze nachher nicht.
Hier besagt die DIN VDE 0701-0702, dass die Inbetriebnahme und Abnahme der Hauselektrik von einer ausgebildeten Elektrofachkraft durchzuführen ist, die eine Eintragung im Installateurverzeichnis des Energieversorgers besitzt.
dafür das ihr zur HWK ausbildung geht , habt ihr aber verdammt wenig basiswissen. vorher sollte man einige zeit im betrieb schon kundenbetreuung , baustelleneinteilung , personalplanung , rechtswesen , VDE prüfungen , gemacht haben.
VDE 0701/0702 ist bzgl Prüfung ortsveränderl. Geräte