Es muss doch eine Lösung für diesen Umstand geben... Oder nicht?

Gerade beende ich meinen Master in Teilchenphysik und bin auf der Jobsuche. Nächste Woche findet mein erster Bewerbungsgespräch statt (vorher habe ich nur absagen bekommen). Es handelt sich um eine Stelle am FRM II in Garching bei München.

Mein Problem dabei ist: Wenn wir annehmen, dass ich die Stelle bekomme, brauche ich natürlich in der Nähe eine Wohnung. Die Mietpreise in der Umgebung sind aber pervers hoch! Gerade wohne ich in NRW bei meiner Mutter und ihrem Mann und will schon seit mindestens 7 Jahren ausziehen. Unser Verhältnis ist in Ordnung, ich will einfach nur alleine leben und selber die Ordnung in meinen 4 Wänden bestimmen.

Ist das wirklich ein unlösbares Problem? Ich will unbedingt alleine wohnen, sodass ein WG für mich auch nicht in Frage kommt. Als ich die Mietpreise gesehen habe, ist mir fast der Kiefer heruntergefallen. Hier ein Beispiel: 1500€ kalt für eine Wohnung mit einem Zimmer von 20m^2!

Was genau ich bei demn Job verdienen würde, weiß ich natürlich noch nicht. Kann mir aber denken, dass etwa 2000 - 2500€ netto pro Monat wären. Bei einer Miete von 1500€ hätte ich dann kein schönes Leben, besonders nicht wenn der Nettogehalt 2000€ wäre. Bin gerade am verzweifeln...

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Aus ALG 1 in die Selbstständigkeit ohne Gründungszuschuss?

Hey ihr Lieben, 

ich hatte ein sehr „nettes“ Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin. 

Ich bin bereits 5 Monate arbeitslos (ALG 1), möchte mich jetzt aber selbstständig machen im Onlinebereich. Dummerweise ist es für den Gründungszuschuss jetzt schon zu spät. Daher bleibt mir keine andere Wahl als erstmal im Nebenerwerb zu starten.

Meine Sachbearbeiterin lässt leider gar nicht mit sich reden und möchte mir, wenn ich innerhalb eines Monats nicht in die Vollselbstständigkeit gehe, eine weitere Maßnahme aufdrücken. Ich habe bereits ein Bewerbungscoaching gemacht aber müsste ein Weiteres machen (das sehen sie anscheinend nicht als unnötige Kosten an, aber eine Weiterbildung wollten sie mir nicht bezahlen 😅) und zusätzlich noch ein Praktikum in einem Betrieb, den das Amt vorgibt. 

Das möchte ich natürlich auf keinen Fall machen, aber wenn man noch ganz am Anfang steht ist es ziemlich schwierig innerhalb eines Monats so viele Kunden zu bekommen, dass man davon leben kann. Leider fällt mir nicht viel ein das zu umgehen, außer der Gang zum lieben Onkel Doktor, jedoch dürfte ich dann ja auch nicht für mich bzw. meine Kunden arbeiten oder?

Ich weiß, dass ich nur 15 Stunden arbeiten darf und 165 Euro abschlagsfrei, was mich stutzig gemacht hat, sie meinte ich dürfe nur bis 450 Euro nebenbei verdienen ansonsten falle ich auch wieder aus dem Anspruch raus. Ist das wahr? 

Habt ihr Erfahrungen und seid aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gegangen (ohne Gründungszuschuss) und kann mir jemand einen Tipp geben, wie man da am Besten vorgeht? 

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Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?

Hallo, 

zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte. 

Folgendes Beispiel: 

Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden. 

Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.

Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.

Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann. 

Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.

Übernahme eines Handwerkbetriebs

Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.

Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.

Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ? 

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen. 

Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?

Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)

Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt? 

Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?

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