Kann ich als Kellner selbstständig sein?

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe potenzielle Antwortersteller und -erstellerinnen,

ich bin 22 Jahre alt und arbeite hauptberuflich als Verwaltungsfachangestellter (Ausbildung abgeschlossen). Bisher habe ich mein Gehalt durch einen Nebenjob (8,50€/ Stunde) aufgepäppelt, aber das hat mir seit Ende 2015 nicht mehr gereicht und habe beschlossen ein Gewerbe anzumelden. Im Gewerbeschein unter Tätigkeit steht nun "Dienstleistung für div. Veranstaltungen", seitdem kellnere ich in 2-3 Kneipen/ Restaurants, mache den Service auf privaten Veranstaltungen, bei einer Firma wurde ich für eine Messe als Host gebucht und auch mein Chef vom Nebenjob meinte für ihn wäre es leichter, wenn ich ihm Rechnungen schreibe, somit kann ich auch mehr verdienen (ich promote ihn bzw. stelle Hüpfburgen auf Veranstaltungen auf und betreue diese). Somit entsteht kein Eindruck der Scheinselbstständigkeit, da ich bisher bereits 4 Firmen Rechnungen gestellt habe und auch noch weitere folgen werden.Ich habe zu Anfang kräftig die Werbetrommel gerührt, mir Vorlagen zurecht gelegt für Rechnungen etc. und auch ein kleines Logo entworfen für den Briefkopf.Auch habe ich mich über die Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500€ vom Gewinn) und die Umsatzsteuer (Freibetrag 17.500€ vom Umsatz) schlau gemacht. Kalkuliere so, dass ich nicht an diesen Betrag herankomme, um diese Hürden zu umgehen und weiterhin steuerfrei zu bleiben und die Kleingewerberegelung nutzen zu können. Natürlich wird bald durch die Steuererklärung die Einkommenssteuer fällig, kann nicht absehen wie viel ich da zahlen muss aufgrund der Tätigkeit, aber hoffe ich habe nicht umsonst gearbeitet...^^

So bis hier hin sollte alles save sein - warum ich das jetzt alles geschrieben habe? Ja falls ich doch falsch liegen sollte, hoffe ich, dass ihr mich berichtigt.

Jetzt zu meiner Frage:

Zufällig habe ich im Internet gelesen, dass man als Kellner nicht selbstständig sein kann, da mein Auftraggeber ja ein Weisungsrecht mir gegenüber hat, Dauer und Ort bestimmen kann und eine Abhängigkeit gegenüber diesem besteht, daher deutet alles auf ein Beschäftigungsverhältnis.Aber ich bin ja nicht in die Arbeitsorganisation im jeweiligen Betrieb eingegliedert, wenn ich kann dann arbeite ich dort und wenn ich schon verplant bin, dann sage ich ihm halt ab - kein Problem schon öfters vorgekommen, dann weiß derjenige, dass er mich demnächst früher fragen muss. Des Weiteren bestimme ich meinen Lohn (10€/ Stunde) selber und arbeite auch nicht für weniger (schon 2 Absagen erteilt), ich habe keinen bezahlten Urlaub und ich habe mich schon auf dem Markt durch Internetinserate auf mich aufmerksam gemacht.Außerdem sind selbstständige Handwerker auch weisungsgebunden gegenüber dem Auftraggeber, er kann den Ort bestimmen.Vielleicht sehe ich das aber auch alles etwas zu starr, daher hoffe ich, dass mir jemand mit Ahnung (nicht falsch verstehen aber habe selber gefährliches Halbwissen und will die richtige Antw.) weiterhelfen kann.

Liebe Grüße,

Sebastian

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Als freischaffender Künslter selbstständig machen - mit oder ohne KSK - wo melden - BITTE Hilfe?

Ich verzweifle wirklich noch und würde mich sehr über leicht verständliche Hilfe freuen. Ich ziehe bald mit meinem Partner zusammen und möchte dann schnell auch etwas finanziell beisteuern und mich als freischaffende Künstlerin im Bereich Portraits selbstständig machen. Hierfür habe ich schon eine Homepage vorbereiten lassen, die allerdings noch nicht auf den Verkauf abzielt, was dann sobald es soweit ist geändert wird. Nebenher biete ich auch selbstgemalte Bilder an, und diese dann auch als Kunstdrucke, wofür ich wiederrum ein Gewerbe anmelden muss. Meine Frage nun: Ich habe heute mit der Künstlersozialkasse gesprochen, von der ich dachte im Vorfeld aufgenommen zu werden, damit ich starten kann - Pustekuchen - war ich wohl doch etwas sehr naiv! Erst, wurde mir gesagt, müsste ich schon in der Selbstständigkeit stecken, damit die mich überprüfen und versichern würden. Hm ok.. Selbst wenn es mir finanziell das Genick bricht, wo melde ich mich denn dann an, wenn ich erstmal keine Kunstdrucke anbiete, somit kein Gewerbe anmelde und rein als freischaffender Künstler arbeite? Irgendwo muss ich doch gemeldet sein? Und was ist nun richtig, dass ich nicht rentenversicherungspflichtig bin oder doch? Ich rechne in den ersten drei Monaten mit einem maximalen Gewinn von 350 Euro monatlich. Bitte helft mir.

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