Ich habe ein Gewerbe zum 01.11. abgemeldet. Kann ich zum 01.12. ein anderes Gewerbe anmelden, das als Kleingewerbe ohne USt-Verpflichtung vorgesehen ist?

Ich habe 10 Jahre lang eine Internet-Werbeagentur betrieben, doch in diesem Jahr gingen die Erträge zurück. Das hat teils mit der Entwicklung es Online-Werbemarktes zu tun, teils hat es gesundheitliche Gründe.

Da ich um den Erhalt meines Kleinunternehmens gekämpft habe (vor allem wegen Unterhaltsverpflichtung für 4 Kinder), entstanden Schulden und insbesondere Steuerrückstände, auch Umsatzsteuer.

Ich hatte im Oktober kurz eine Anstellung in einem Bildungsunternehmen, die aber in der Probezeit einvernehmlich beendet wurde, da sich Randbedingungen (es ging um Schulungen für Asylsuchende) kurzfristig geändert haben.

Ich habe mein Gewerbe im November, rückwirkend zum 01.11., abgemeldet. Nicht nur, weil ich optimistisch wegen der neuen Stelle war, die mit Provisionen recht gut bezahlt gewesen wäre. Sondern auch, weil ich einem vom Finanzamt angedrohten Verfahrung zur Gewerbeuntersagung zuvorkommen wollte.

Damit stehe ich nun zunächst als Privatmann ohne Arbeit und ohne Gewerbe vor dem Problem, die Rückstände zu erledigen.

Eine effektive Lösung, die ich sehe, wäre die Wiederaufnahme des Gewerbes. Denn ich habe ja einen langjährigen Kundenstamm und kann durch fleißige Akquise zum Jahresende mehr Geld hereinholen als mit jedem Job - auch wenn die Arbeit als Werbeagentur aus o.a. Gründen keine Dauerperspektive wäre.

Ich würde auch die neue Tätigkeit anders definieren: von der Werbeagentur mit Betrieb von zwei Portalen hin zu einer Beratungstätigkeit, in der ich mein sehr umfangreiches Wissen zur Online-Medienarbeit einsetze. Gleichzeitig würde ich mich um eine Anstellung bemühen, dies auch wieder im Bereich Beratung und Bildung. Das neue Gewerbe wäre damit ein USt.-befreites Kleingewerbe, da ich davon ausgehe, in einigen Monaten eine Anstellung zu finden und das Gewerbe würde unter der Freigrenze bleiben.

Jetzt ist nur die Frage, ob ich damit durchkomme. Denn dieses Jahr habe ich natürlich mehr als 17000 eingenommen. Das Finanzamt könnte also sagen: halt, hier wird nur der Name gewechselt. Im günstigsten Fall müsste ich dann auf die Umsätze USt. nachzahlen.

Im Fall, dass diese Idee mit dem USt-befreiten Kleingewerbe nichts bringt, könnte ich auch mein altes Gewerbe einfach wieder anmelden. Ich war bei der Schuldnerberatung und dort erfuhr ich, dass ich das Gewerbe nicht hätte abmelden sollen, weil Gewerbeuntersagungen nicht so leicht durchkämen. Ärger mit dem Finanzamt würde ich wahrscheinlich bekommen, weil die darin einen naiven Versuch sehen würden, durch Ab- und wieder Anmelden des Gewerbes die Untersagung zu verhindern. Sie würden dann wohl sofort die Untersagung betreiben.

Was ist also besser: * altes Gewerbe einfach wieder anmelden und mal abwarten, ob das Finanzamt eine Gewerbeuntersagung betreibt * Kleingewerbe anmelden, so wie es auch dem Plan entspricht, wieder Arbeit zu finden

Selbständigkeit, Freiberufler, Gewerbe, Umsatzsteuer
Wie viel Startkapital benötigt man in der Gastronomie, wenn man klein anfangen will?

Hallo, ich habe ein bestimmte frage an euch, und zwar mach ich mir schon lange darüber Gedanken über die Selbständigkeit mit dem was mir am herzen liegt. Ich fühle mich jetzt mehr als bereit um dieser weg zu gehen. ich habe mir viele Infos über dem schritt ausgelernt doch ich möchte es auch mal von euch wissen wie es bei euch zustande kommt.

Ich möchte eine kleine Feinkost Gastronomie gründen mit meinen Spezialitäten. Dazu benötige ich natürlich ein laden mit Wasserleitung, wc u.s.w. dies kann in ein größe von 40 bis 60 Quadratmetern sein... ich benötige für den aufbau "Renovierung, dekoration (ich werde es mir alles selber handwerklich bauen erstellen was renovieren und dekoration angeht zu 80%), bis zu ca. 15 gäste stühle und tische, Thecke, Topf, Friteuse, eventuell Kaffeemaschine für To Go werde ich anbieten, Löffel, Gabel, Teller solche Sachen, Deko Lampen, (Herd & Ofen & Spülmaschine sind vorhanden), was für Kapital schätzt ihr für solche Sachen ganz am Anfang? Apropos - ich muss für die Einrichtung noch eines sagen das ich die Theke , Stühle, Tische alles gebraucht in kleinanzeigen oder in Stadt aufbaugilde besorgen werde! ich richte die Laden so ein dass es Classich aber in moderner Art aussieht, dass es ein warme Wohlfühligkeit ergibt, was auch immer ist das mein sache dazu also meinung vermeiden :-) Mir ist es wichtig an der sache was in dem hinsicht die Startkapital eure meinung nach wäre, kleine laden mit günstige einrichtung! Ich habe schon was im kopf aber es wäre auch gut wenn ich die vorstellung von dem umgebung wissen darf :-)

Also was würde eure meinung nach ein Startkapital für ein Gastronomie (40-60 quadratmeter) mit 2hand einrichtung sein? ach ja zählt die miete nicht mit! das lassen wir weg nur das was ich aufgezählt habe, bitte nur hilfreiche antworten über dem sinn des frages nicht mehr nicht weniger danke im vorraus und sorry für die rechtschreibfehler.

Liebe grüße Stn.

Selbständigkeit, selbstständig, Gastronomie, Kapital
Kann ich Gewerbe nachträglich anmelden/ummelden?

Hallo Community,

vorab zur Info > ich betreibe einen Onlineshop. Bin Ende April umgezogen und habe am 15.04.2015 mein Gewerbe abgemeldet, da mir gesagt wurde ich müsse einfach neu anmelden einen Ummeldeschein gäbe es nicht mehr. Nun folgende Situation: Habe zu diesen Zeitpunkt meine Website vom Netz genommen allerdings kahmen da die Domain am Anfang noch versteckt erreichbar waren noch 3 Bestellungen rein, welche ich ausgeliefert hatte (ca. 2 Wochen nach Abmeldung), mir wurde gesagt zurückwirkende Anmeldung möglich. Bist zum aktuellen Datum habe ich mich noch nicht angemeldet da ich bis jetzt den Shop Stück für Stück optimiert habe (mache das ganze nur nebenberuflich) und die Seite auch für Besucher so eingestellt habe das keine Bestellungen mehr ausgeführt werden können. Leider vergaß ich die 3 Bestellungen und mir fiel das ganze erst nun beim durschauen meiner Buchführung wieder auf.

Möchte mich nun gerne wieder anmelden. Folgende Fragen vorab:

  1. Ist es noch möglich mich rückwirkend zum 15.04.15 wieder anzumelden (Gewerbe lief davor 3 Jahre)?
  2. Habe gehört die meisten machen das ganze kostenlos max. 3 Monate? Welche Geldbuße würde mich schlechtenfalls treffen?
  3. Wie würdet Ihr in meiner Lage am besten vorgehen?

Mir ist durchaus bewusst dass es meine eigene Schuld ist, nur habe ich doch Bedenken eine arg hohe Geldbuße zu bekommen!

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