Kein Nachhauseweg nach der Schule?

Hallo zusammen,

ich wohne in Baden Württemberg.

Vor kurzem hat sich bei uns der Busfahrplan geändert. Das Problem ist nun, dass ich nach dem Unterricht nicht mehr mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln Nach hause komme.

Ich habe bis 14:45 Unterricht.

Meine Schule ist 26km von meinem Haus entfernt (nächstgelegene Realschule).

Mit viel Umsteigen und wartezeit brauche ich etwa 5h nach hause, was die doch nicht ernst meinen können (aber es ist wirklich der einzige Weg).

Meine Mutter arbeitet bis 19 Uhr also funktioniert das Elterntaxi auch nicht.

Es gibt nur einen anderen den ich kenne, der in die gleiche Richtung muss, seine Mutter arbeitet jedoch auch. Somit fällt die Fahrgemeinschaft ebenfalls weg.

Ich hab jedoch auch Schulpflicht, also kann ich ja nicht einfach schon um 12:45 gehen, nur weil da der letzte richtige Bus zu mir fährt.

Ich habe aktuell keinen Führerschein für ein eigenes Fahrzeug und auch nicht genug Geld parat um Spontan einen zu machen.

Welche Möglichkeit habe ich denn jetzt, dass ich nach der Schule noch Nach hause komme? 3 Tage die Woche Nachmittags 5h Busfahren und erst gegen 20Uhr zuhause zu sein, kann doch so nicht genehmigt sein.

Busunternehmen hat angegeben, dass die Linie nicht genug genutzt wurde und daher eingestellt wurde, da sie sich wirtschaftlich nicht rentiert.

Mein Lehrer sagt, dass ich nicht früher gehen kann, weil es gibt ja ein Weg nach hause (5h Bus)

Kann mir da jemand helfen? War vielleicht schonmal jemand in so einer Situation?

Schule, Bahn, Deutsche Bahn, Bus, ÖPNV, Schulrecht, Zug, Schulweg
Ungerechte Behandlung vom Lehrer oder nicht?

Hallo,

ich habe Geschichtsleistungskurs und wir haben ein gewisses System. Ungefähr 2 Wochen vor jeder Klausur, müssen wir zuhause einen Probeaufsatz schreiben zu dem Thema und diesen den Lehrer dann per E-Mail schicken. Man macht zuerst die Erste Fassung und gibt diese dem Lehrer ab. Dann korrigiert der Lehrer diesen Aufsatz und gibt Verbesserungsvorschläge. Daraus macht der Schüler dann die überarbeitete zweite Fassung und diese wird dann benotet.

Nun ist es so, dass ich beim diesmaligen Probeaufsatz in der ersten Fassung einen kleiner teil (Ungefähr ein Viertel) plagiatisiert habe aus einer Lösung eines dritten.

Der Lehrer hat das gemerkt und mir gedroht, dass wenn ich nicht alle Aufgaben überarbeite und dazu noch eine Extra Aufgabe machen, ich 0 Punkte darauf bekomme. Allerdings wurde ja zu Beginn des Schuljahres ausgemacht, dass nur die 2. Fassung benotet wird. Also die erste Fassung die Ich abgegeben habe darf ja eigentlich nicht benotet werden. Normalerweise würde ich ja für die zweite Fassung alles überarbeiten und den kleinen Plagiat-Teil neu schreiben aber nein. Das geht so nicht laut dem Lehrer. Er gibt mir nur nicht die 0 Punkte, wenn ich das Genannte mache und dazu noch eine Extra Aufgabe mache. D.H. wenn ich die zweite Fassung abgebe, inder ich nur meine jetzigen Fehler ausbessere und das Plagiat weglasse (sowie es eigentlich sein sollte) dann bekomme ich trotzdem 0 Punkte, weil ich dann nicht die Extra Aufgabe mache zur Strafe. Obwohl die erste Fassung nicht mitbewertet wird und ich das sonst was hätte hinschreiben können.

Darf der Lehrer dies Tun? Zugegebener Maße war es natürlich unfair von mir aber mal abgesehen davon...

Was meint ihr?

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Missbilligung wegen kichern/lachen gerechtfertigt?

Mit 3 meiner Freundinnen wollten ich nach Hause gehen, weil wir 3. und 4. Stunde Entfall hatten. An unserer Schule ist es eigentlich nicht erlaubt das Schulgelände, auch wenn wir Entfall haben, zu verlassen. Kurz bevor wir das Schulgelände verlassen wollten wurden wir von einer Lehrkraft erwischt, welche uns nach unserer Klasse fragte und uns sagte wir dürfen das Schulgelände nicht verlassen.

Dabei meinte meine Freundin, dass es sich dabei um ein Missverständnis handelt, da wir Einverständniserklärungen von unseren Eltern haben. Sie jedoch meinte, dass wir am lügen seien und sie fragte uns nach unseren Namen und unseren Klassenlehrkräften. Wir gaben ihr die Namen auch selbstverständlich und ich fing an zu lachen bzw. kichern, weil ich die Situation einfach amüsant fand. Sie daraufhin fragte: „Warum lachst du?“ und ich antwortete ihr (in einem ruhigen Ton), „Warum denn nicht.“ Meine Freundin meinte danach noch: „Meine Name ist doch schön.“

Danach latschte sie davon und es war alles schön und gut, wir hatten uns entschieden zurück in das Schulgelände zu gehen und NICHT gegen die Schulregel zu verstoßen. Am nächsten Tag bekamen wir die Nachricht, dass wir eine schriftliche Missbilligung bekommen werden und wir gingen natürlich in eine Diskussion und erklärten unserer Klassenlehrkraft, dass wir das Schulgelände schließlich nicht verlassen hatten und das wir sogar Augenzeugen hätten.

Danach wurde uns allen ernstes gesagt, wir bekämen eine Missbilligung, weil wir „unglaublich protzig und frech“ waren, wobei zwei von uns nicht einmal etwas gesagt haben. Man kann sich darüber streiten, dass mein Kichern/Lachen nicht passend war, aber ist das wirklich ein Grund für eine schriftliche Missbilligung? Darf sie uns dafür eine Missbilligung geben? Für mich fühlt sich die Situation eher so an, als hätte es ihr nicht gepasst und deswegen bekomme ich jetzt eine Missbilligung (wahrscheinlich wegen „unangemessener Bemerkung ?).

Die Lehrerin meinte ja nicht einmal mehr was, sie ging, nachdem wir unsere Namen nannten, einfach davon und ganz plötzlich fand sie mein Lachen so angreifend, dass wir eine Missbilligung bekommen.

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