Darf ein Schlüsseldienst nach schneller Absage und ohne Begründung Kosten geltend machen?

Hallo, am 30.11 2014 wurde mir beim Weggehen (Nacht von Samstag auf Sonntag) Tasche samt Schlüssel geklaut. Nachdem mein Freund meine Wohnungstür zunächst nicht öffnen konnte, rief er (mein Handy wurde auch geklaut) einen Schlüsseldienst, leider einen sehr umstrittenen, wie ich inzwischen in versch. Foren lesen musste. Da uns eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden vorausgesagt wurde, versuchte mein Freund erneut, die Tür zu öffnen und es klappte. Wir haben den Schlüsseldienst abgesagt, dazwischen lagen exakt 15 Minuten (Bestellung um 06:28, Absage um 06:43), was auch so auf der Rechnung vermerkt ist: Anfang Februar bekam ich eine Rechnung über 149 Euro, für welche Leistung konkret ist nicht vermerkt, dort steht nur „Einsatzpauschale“. Nachdem ich mich in einem Verbraucherforum schlau gemacht habe, wo jemand fast exakt dasselbe Problem mit demselben Schlüsseldienst hatte, habe ich per Einschreiben mit Rückschein widersprochen. Mein exakter Wortlaut, bei dem ich mich bei der Antwort eines Anwalts auf orientiert habe: „ich nehme Bezug auf Ihre vorgenannte Rechnung, die ich hiermit zurückweise. Zum einen, da der Auftrag ordnungsgemäß und zeitnah storniert wurde. Zum anderen ist die Einsatzpauschale nicht näher begründet. Da der Nachweis fehlt, bereits tätig geworden zu sein, haben Sie kein Recht, Kosten geltend zum machen. Auch die Tatsache, dass Sie beim ersten Anruf eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden veranschlagt hatten (da Sie noch mit einem anderen Kunden beschäftigt waren) und die Absage des Auftrags unsererseits nur 15 Minuten später erfolgte, spricht dagegen, dass Sie tätig geworden sind. Für den Anruf habe ich auch einen Zeugen, da mein Freund für mich angerufen hatte.“ Gestern habe ich eine Mahnung bekommen und der Handwerker verlangt jetzt mit Mahnkosten 154 Euro und droht mit Inkasso bei Nichtzahlung in den nächsten 8 Tagen, geht dabei aber nicht auf mein Einschreiben ein, obwohl er es erhalten hat (Rückschein mit Empfangsbestätigung habe ich nämlich). Dieses Vorgehen sei bei dieser „Masche“ normal, habe ich den weiteren Antworten des Anwalts in dem Forum entnommen und man solle erneut widersprechen/auf den ersten Widerspruch hinweisen, wieder per Einschreiben mit Rückschein.

Reicht das, nocheinmal zu widersprechen? Darf der Schlüsseldienst diese Summe – ohne sie näher zu erklären – verlangen? Nachdem eine Wartezeit von über 2 Stunden veranschlagt wurde, kann der Handwerker ja noch nicht auf dem Weg gewesen sein. Und selbst wenn, diese Summe übersteigt doch „normale“ Anfahrtskosten? Wenn ich jetzt widerspreche und das tatsächlich an ein Inkasso-Unternehmen weitergegeben wird, mit welchen Kosten und Konsequenzen habe ich dann zu rechnen? Wäre im Notfall ein „Gegenangebot“ eine gute Lösung, damit die Sache vom Tisch kommt? Was wäre in diesem Fall eine akzeptable Summe für etwaige Anfahrtskosten? Oder bin ich im Recht und soll es drauf ankommen lassen? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, Tipps und Erfahrungen. Danke, Johanna

schluesseldienst, Abzocker, Mahnung
Überteuerter Schlüsseldienst? Kostenübernahme Vermieter?

Liebe User,

an einem Samstagmittag sind mein Mann, mein Sohn und ich vom Einkauf nach Hause gekommen. Da wir nicht in unsere Wohnung mit unserem Schlüssel gelangen konnten, riefen wir den Schlüsseldienst. Mein Mann googelte per Smartphone und fand einen Schlüsseldienst, der in unserem Umkreis, angegeben gewesen ist. Ein Mitarbeiter dieses Unternehmens kam nach ca. 1h. Das Schloss ist nicht defekt gewesen, sondern die sogenannte "Falle". Er meinte das würde der Vermieter übernehmen und wenn nicht dieser, dann die Hausratversicherung. Als mein Mann mir dann die Rechnung zeigte, war ich geschockt. 533,26€! Wie bitte? Fallspezifischer Einsatzwert: 159,- €; Pauschale An-/Abfahrt: 30,- €; Samstagszuschlag 8.00-18.00Uhr: 79,50 €; Mehrarbeitszeit in AE je angefangen 1/4 St. 1x29,95 € : 29,95 €; Materialkosten: 149,95 €; Mwst 19% 85,19 €; Gesamtsumme: 533,59€!!! Als ich dann am darauffolgenden Montag zur Haus- und Wohnungsverwaltung gegangen bin, ist der dortige Chef ebenfalls geschockt gewesen und man sagte mir das sei viel zu teuer und warum sind wir nicht in den Baumarkt gefahren und haben so eine "Falle" nicht gekauft und eingebaut. Man würde das überprüfen. 3 Tage später haben wir ein Schreiben erhalten, in dem eine Kostenübernahme des Vermieters von 120€ angegeben gewesen ist. Ohne eine Begründung. Daraufhin ist mein Mann nochmals bei der HWV vorbei gegangen und man sagte man würde nochmals mit dem Vermieter sprechen. Leider ist der Vermieter nicht auf unsere Forderungen eingegangen, so dass im nächsten Schreiben wieder der Betrag von 120€ bzgl. Kostenübernahme stand. Vor einigen Jahren haben wir eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die enthielt jedoch nicht das Mietrecht. Wie können wir uns jetzt wehren? In unserem Mietvertrag steht eine Beteiligung des Mieters an Kleinreparaturen von 75 € pro Jahr. Wir haben keine Ahnung wie viel der Schlüsseldienst kosten sollte. Es kommt darauf an was defekt ist etc. Weiterhin ist am Wochenende keiner von der HWV zu erreichen. Daher mussten wir es selbst in die Hand nehmen. Wir haben dann auf der Rechnung den Sitz der Firma gelesen. Der ist mindesten 400km entfernt gewesen. Das ist aber nicht mein Problem. Schließlich haben die in unserem Umkreis Mitarbeiter eingesetzt. Ich erwähne das, da die HWV uns sagte, wir sollten das nächste Mal einen Schlüsseldienst in unserer Ortschaft wählen. Neben der Telefonnummer ist jedoch angegeben gewesen, dass man einen Schlüsseldienst in unserer Nähe informiert. Hätte man die Rechnung nicht zahlen sollen? Ich bin mir sicher der Schlüsseldienst hat uns reingelegt. Aber das kann ich jetzt auch nicht mehr ändern. Wie komme ich trotzdem zu meinem Geld? Die 75€ zahle ich. Aber das restliche Geld möchte ich wieder haben. WAS KÖNNEN WIR TUN???

Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße

Miete, Mietrecht, Vermieter, schluesseldienst
Schlüsseldienst hat uns drei Stunden warten lassen- müssen wir die Rechnung bezahlen?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir haben uns ausgesperrt und kontaktieren den logistisch gesehen nächstliegenden Schlüsseldienst. Zu Fuß von uns entfernt: Fünf Minuten. Dieser versichert uns, in zwanzig Minuten wäre jemand vor Ort. Nach circa einer Stunde rufen wir erneut an- es dauert noch zehn Minuten. Nach einer halben Stunde ein erneuter Anruf unsererseits- man wäre auf dem Weg. Nach zwei Stunden öffnen wir die Türe selbst, sagen den Auftrag ab. Aussage: Der hätte doch schon da sein müssen? Wir: Ist er aber nicht, wir wurden mehr zwei Stunden vertröstet, wir stornieren den Auftrag.

Eine weitere halbe Stunde später Anruf (Monteur?) man stände jetzt vor unserer Türe. Bis dahin hatten wir die Wohnung schon verlassen und bereits seit dreißig Minuten abgesagt! Insgesamt hätten wir also drei Stunden auf den Schlüsseldienst gewartet.

Zwei Wochen später: Eine Rechnung von 140 EUR.

Das ist meiner Ansicht nach ungefähr die unverschämteste Kundenbehandlung die mir je untergekommen ist.

Wir haben die Rechnung bereits storniert, jedoch konnte man uns telefonisch nicht weiterhelfen und jetzt warten wir auf die Rückmeldung zu meiner recht erbosten E-Mail bezüglich der Rechnung.

Was soll das? Besteht tatsächlich die geringste Chance dass wir das bezahlen müssen? Sollte ich mich an einen Anwalt wenden?

Rechnung, Schlüssel, Recht, schluesseldienst

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