Motorrad verkauft, Käufer droht mit Anwalt und Mängel am Fahrzeug?

Bitte lesen,

Guten Tag, Ich habe meine Sportenduro mit Papieren diese nun 8 Jahre alt ist für einen relativ billigen Preis im Internet verkauft als Privatanbieter. Der Käufer war vor Ort und hat sich diese angeschaut und natürlich auch Probegefahren. Noch alles gut- , wir bequatschen die Mängel am Motorrad und machten noch etwas am Preis. Dann waren die Käufer zufrieden und kaufen diese. Hatte Ihnen ein Kaufvertrag angeboten, diesen brauchten Sie aber nicht da die nun die Papiere hatten. Ich sagte auch da vor Ort nocheinmal das dies ein Privatverkauf ohne Garantie, Rückgabe und Gewährleistung ist (was durch einen Kauf bei Kleinanzeigen, bekannt ist). Nun bekam ich einen Tag danach eine Anruf vom Käufer das, das eine Beschädigung am Kolben vorliegt und ich dies verschwiegen hätte (Kolben war ca 15 Betriebsstunden verbaut). Und er einen neuen braucht und ebenfalls der Zylinder gewartet werden muss. Er will das ich mich an denn Kosten beteilige oder er drohte mir seinen Anwalt einzuschalten oder das Moped mir zurück zu geben. Jetzt zu meinem Teil, habe Ihn gesagt das der Kolben (Verschleißteil) bereits gebraucht ist, wie das ganze Moped, es war / ist dazu voll funktionsfähig sonst hätte er auch keine Probefahrt vornehmen können. Dazu nehme ich das Moped auch nicht zurück da ich kein Händler bin oder Gewerbetreibender. Er meint das er mir mit seinem Anwalt droht.

Wie soll ich ich weiter verfahren? Muss ich mir Gedanken machen? In meinen Augen ist das ein Mensch der nach einem Kauf einfach noch Provit machen will mit Mängeln die es garnicht gab.

Brauche mal Hilfreiche Tipps bzw. Antworten auf das was nun vorliegt

MfG

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Ring Schmuckhändler Rückgabe?

hatte die Frage schon gefragt.Aber einigeswar unklar und es entstehen nur Verwirrungen bzw keine richtigen Antworten also noch mal so das es jeder versteht.

ich hab einen vergoldeten Ring geschenkt bekommen (100€)

Aber habe dan später festgestellt :(2-3 Tage) das er an einer nicht sofort sichtbaren Stelle Flecken hat und der Ring nicht neu aussah.

so also ab zum schmuckladen mit Kassenbon und Ring.

es wurde versucht die Verunreinigung zu entfernen ( ohne Erfolg ) von dem Ring gab es nur noch einen im Schaufenster ( welche natürlich nicht meine Größe hatte ) und im Vergleich viel mehr gläntzte als der gekaufte

so der Einzelhändler hat mir angeboten den Ring erstmal dazulassen damit er den Händler kontaktieren kann und fragen kann ob sie den noch haben. SO der Einzelhändler wollte sich spätestens

nach 2 Stunden melden, allerdings hat es so geendet das ich mich nach ein an halb Wochen bei ihm melden musste um zu fragen was los ist ( denn ich hatte den Ring nicht und das Geld auch nicht , nur einen Zettel)

so der Einzelhändler meinte dann, das der Ring nicht mehr produziert wird, die verunreinig nicht weg geht und ich entweder den Ring der im Schaufenster lag nehme ( der mir aber nicht passt) oder den verunreinigten Ring nehme.

ansonsten kann er mir nur eine Gutschrift geben und nicht das Geld.

das ist in meinen Augen nicht fair, außerdem ist es in meinen Augen ein sehr unfreundlicher und unseriöser SCHMUCKHÄNDLER, bei dem ich nichts mehr kaufen will und mir sozusagen eine Gutschrift erteilt hat, weil die den Fehler nicht beheben könnten. Er ließ auch garnicht mit sich reden.

WAS IST DAS ? Das ist doch niemals rechtens???? Mich jetzt mit der Gutschrift an seinem Laden zu binden, weil er einen Fehler nicht beheben konnte?

Schmuck, Garantie, Rückgabe, Rückgaberecht

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